Datenschutz 2. Klasse

■ Datenschutzbeauftragter sieht Ausländergesetz an der »Grenze zur Verfassungswidrigkeit«

Berlin. Je näher das neue Ausländergesetz rückt, desto unruhiger werden auch die betroffenen Inländer. Sozial-, Jugend- und SportstadträtInnen aus mehreren Berliner Bezirken haben zwölf Tage vor dem Inkrafttreten des Gesetzes öffentlich erklärt, keine Daten über ImmigrantInnen an die Ausländerbehörde weiterzuleiten, obwohl sie laut Gesetz dazu verpflichtet wären. Rückendeckung erhielten die BezirkspolitikerInnen gestern vom Berliner Datenschutzbeauftragten Hansjürgen Garstka, der die Auskunftspflicht »öffentlicher Stellen« gegenüber der Ausländerbehörde scharf kritisierte. Die im neuen Gesetz formulierten »Übermittlungspflichten«, so Garstka, gingen »bis an die Grenze der Verfassungswidrigkeit«. ImmigrantInnen- und Bürgerrechtsorganisationen formulieren etwas drastischer und sprechen wie die »Humanistische Union« von einem »Spitzelparagraphen«. Als besonders bedenklich wertet Garstka, daß MitarbeiterInnen in Jugend- und Sozialämtern »Prognosen über das soziale Verhalten ausländischer Jugendlicher« an die Ausländerbehörde weitergeben müssen. Zudem gebe es bislang keine Ausführungsvorschriften, die die äußerst schwammigen Formulierungen im Gesetzestext konkretisieren würden. Solange »die Persönlichkeitsrechte« nicht hinreichend berücksichtigt würden, dürften Datenübermittlungen nach dem neuen Ausländergesetz nur äußerst restriktiv erfolgen. anb