Sieben Jahre Haft im „Börsenprozeß“

Frankfurt (taz) — Am Mittwoch abend sprach die Staatsschutzkammer des Frankfurter Oberlandesgerichts — fast ohne Öffentlichkeit — ein drastisches Urteil. Sie schickte den 28jährigen Stephan F. wegen schwerer Brandstiftung, Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und Sachbeschädigung für sieben Jahre hinter Gitter. Das Gericht folgte damit dem Antrag der Bundesanwaltschaft. Es sprach F. ebenso wie drei bereits vor ihm Verurteilte schuldig, am Brandanschlag auf die Frankfurter Wertpapierbörse im April 1989 beteiligt gewesen zu sein. F. war, im Gegensatz zu den anderen, nicht direkt nach dem Anschlag in Börsennähe, sondern erst einige Wochen später verhaftet worden. Das Gericht stützte sich vor allem auf die Aussagen einer Zeugin, die F. nach zweimaliger Vorlage einer umstrittenen Lichtbildkartei bei der Kriminalpolizei und späterer Gegenüberstellung erkannt zu haben glaubte. Noch am letzten Verhandlungstag hatte der Verteidiger Michael Moos in einer Reihe von Beweisanträgen Zweifel an dieser Identifizierung geäußert. Sein Mandant habe mit dem damals gesuchten „1,90 Meter großen, auffallend hageren Mann mit einem schmalen Gesicht“ nun einmal keine Ähnlichkeit. Er vermutete weiter, daß F. von Anfang an in der „präventiven“ Demonstrantenkartei der Polizei enthalten war, also von der Zeugin gleich nach der Tat hätte identifiziert werden können. Die Verteidigung hatte wochenlang vergeblich versucht, die authentische Lichtbilderkartei als Beweismittel in den Gerichtssaal zu bekommen. Vorsitzender Richter Adam bezog sich in seinem Urteil weniger auf die Fotos als vielmehr auf die erst zehn Wochen später erfolgte Gegenüberstellung der Zeugin mit dem Angeklagten. Sie habe ihn „gleich wiedererkannt“. Daß sie sich vorher auch in Haarfarbe und -länge etwas vertan hatte, spielte für das Gericht keine Rolle. Die Staatsschutzkammer betonte den politischen Charakter ihres Urteils außerdem mit dem Hinweis darauf, daß F. seinerzeit im „Hungerstreik-Büro“ mitgearbeitet habe und mit den drei anderen Angeklagten, deren Verfahren abgetrennt verhandelt worden war, bekannt gewesen sei. Rechtsanwalt Moos kündigte an, er werde Revision einlegen. hei