Regierung für Bundeswehr in der Türkei

■ Nato schickt wahrscheinlich mobile Eingreiftruppe in die Türkei/ Belgien zur Flugzeugentsendung bereit

Bonn (dpa/ap/afp/taz) — Die Nato wird höchstwahrscheinlich dem türkischen Wunsch entsprechen und Luftwaffeneinheiten der mobilen Nato-Eingreiftruppe zu Übungszwecken in die Türkei verlegen. Das verlautete am Mittwoch aus informierten Kreisen in Bonn. Wenn ein Bündnispartner dies verlange, müsse dem auch entsprochen werden, hieß es. Dem Vernehmen nach hat sich Bundeskanzler Helmut Kohl in die Bonner Entscheidung direkt eingeschaltet und entsprechende Gespräche mit Kabinettsmitgliedern geführt.

Die belgische Regierung hat sich bereit erklärt, Luftwaffeneinheiten in die Türkei zu entsenden, um den Nato-Partner vor Risiken im Falle eines Krieges am Golf zu schützen. Neben Belgien stellen auch die Bundesrepublik und Italien Luftwaffeneinheiten innerhalb der Eingreiftruppe. Wie der belgische Außenminister Mark Eyskens am Nachmittag nach einer Sitzung der für Sicherheitsfragen zuständigen belgischen Regierungsmitglieder erklärte, will Belgien achtzehn Kampfflugzeuge vom Typ Mirage5 in die Türkei entsenden.

Eine Beteiligung der Bundeswehr an einem Nato-Einsatz in der Türkei bedarf nach Auffassung der Bundesregierung nicht der Zustimmung des Parlaments. Wenige Stunden vor der Entscheidung der Nato über den Antrag Ankaras wies die Bundesregierung am Mittwoch eine von der SPD vertretene gegenteilige Auslegung des Grundgesetzes als falsch zurück.

Wie Regierungssprecher Dieter Vogel erklärte, sind die zuständigen Abteilungsleiter des Innen-, des Justiz- und des Verteidigungsministeriums bei einer Besprechung im Auswärtigen Amt übereinstimmend zu der Auffassung gekommen, daß eine Beteiligung der Bundesluftwaffe an der Aktion verfassungskonform wäre. Der von der SPD zitierte Artikel 115a regele ausschließlich Angriffe auf das Bundesgebiet und die Feststellung dieses Verteidigungsfalles durch eine Zweidrittelmehrheit des Bundestages. In diesem Falle aber gehe es um Bündnisverpflichtungen, die durch den Grundgesetz- Artikel 24 gedeckt seien.

Nach Artikel 24 kann der Bund Hoheitsrechte auf zwischenstaatliche Einrichtungen übertragen. Absatz zwei lautet: „Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen; er wird hierbei in die Beschränkungen seiner Hoheitsrechte einwilligen, die eine friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt herbeiführen und sichern.“