Wahrscheinlich keine baldige Räumung der Hafenstraße

Die Demonstration, die am Montag abend durch den Hamburger Stadtteil St. Pauli zog, blieb von Polizeiübergriffen verschont — nicht selbstverständlich, wenn BewohnerInnen der Hafenstraße sowie ihr Anhang auf die Straße gehen. Zwar stand abseits ein großes Polizeiaufgebot bereit, das sich entlang der Demo-Route aber auf die Verkehrsregelung beschränkte. Rund 2.000 meist junge Leute marschierten hinter dem Transparent mit der Aufschrift „Bürgermeister kommen und gehen — Hafenstraße bleibt bestehen“ durch den Regen. Vereinzelt wurde aus dem Zug Leuchtspurmunition abgeschossen, sonst gab es keine besonderen Vorkommnisse. Offensichtlich waren die BewohnerInnen der nun zur Räumung freigegebenen Häuser von der Teilnehmerzahl positiv überrascht. „Das hat Mut gemacht“, so gestern Jens Waßmann vom „Initiativkreis zum Erhalt der Hafenstraße“. Die deprimierte Stimmung direkt nach dem Urteilsspruch sei jetzt einer gewissen Gelassenheit gewichen. Dazu mag auch beigetragen haben, daß Rainer Blohm, Vorsitzender und gleichzeitig Rechtsvertreter des „Vereins Hafenstraße“, angekündigt hat, Vollstreckungsschutz zu beantragen. Wird diesem Antrag stattgegeben, könnten alle BewohnerInnen bis zum Urteil in der zweiten Instanz in den Häusern bleiben. In einem Zeitungsinterview hat gestern Innensenator Hackmann verlauten lassen, daß man nicht räumen werde, wenn das Gericht den Instanzenweg eröffne. Andernfalls könnte mit der Räumung derjenigen BewohnerInnen begonnen werden, die erst nach der Klageeröffnung eingezogen sind. Dies mag im Fall der Hafenstraße paradox erscheinen, da es sich ja um Personen handelt, die sich keinesfalls an den inkriminierten Gewalttaten beteiligt haben können. Das Mietrecht sieht jedoch vor, daß Räumungstitel auf einen Untermieter überschrieben werden können, wenn der Untermietvertrag nach Einreichung der Räumungsklage unterzeichnet wurde. Unterdessen haben gestern Eimsbüttler Stadtteil- Inis das SPD-Büro am dortigen Grindelberg besetzt, um gegen das gestrige Urteil im Zivilprozeß gegen die Hafenstraße zu protestieren. mib/big