129a-Prozeß gegen vier Mitglieder der PKK

Celle (taz) — Ein zweiter 129a-Prozeß gegen vier angebliche Funktionäre der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) hat gestern vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Celle begonnen. Wie schon im PKK- Prozeß in Düsseldorf, der seit Oktober 1989 gegen nun noch sechzehn PKK-Mitglieder vor dem dortigen Oberlandesgericht geführt wird, wirft die Bundesanwaltschaft (BAW) allen vier in Celle angeklagten Kurden vor, Mitglieder einer „terroristischen Vereinigung“ zu sein, die in einem nicht genau abgegrenzten Bereich der PKK existiert haben soll. Einem der Anklagten wirft die Bundesanwaltschaft darüberhinaus vor, im Frühjahr 1987 mit anderen unbekannten Mittätern ein in Spitzelverdacht geratenes PKK-Mitglied ermordet zu haben. Laut Anklageschrift wurde die zerstückelte Leiche des Ermordeten im Februar letzten Jahres in der Nähe von Gummersbach endeckt. Den übrigen Angeklagten wird neben der Mitgliedschaft in der „Vereinigung“ Teilnahme an parteiinternen Strafaktionen durch Freiheitsberaubung bzw. Körpererverletzung vorgeworfen. Einer der Angeklagten soll sich lediglich der Urkundenfälschung schuldig gemacht haben.

Der Prozeß in Celle, wo am Samstag schon 1.500 Kurden gegen dieses zweite PKK-Verfahren protestiert hatten, begann mit lautstarken Protesten vor dem Gebäude des Oberlandesgerichts und in dem durch scharfe Zugangskontrollen gesicherten Saal. Nach Auffasung der protestierenden Kurden wurde das zweite Verfahren in Celle nur eröffenet, weil der Düsseldorfer PKK-Prozeß in eine Sackgasse geraten und dort eine Verurteilung nach Paragraph 129a schwierig geworden ist. Die Bundesanwaltschaft wolle deswegen nun in dem kleineren Verfahren in Celle zunächst eine Verurteilung der PKK als „terroristische Vereinigung“ durchsetzen, auf die sich nachfolgende Urteile dann stützen könnten. In der Tat stimmen, was den 129a-Vorwurf angeht die Anklageschriften aus Düsseldorf und Celle fast wörtlich überein, so daß in diesem Komplex in Celle jetzt das Düsseldorfer Verfahren noch einmal wiederholt werden muß. Formell beginnen konnte der gestrige Prozeß erst mit über dreistündiger Verspätung. Die acht Verteidiger verweigerten die Leibesvisitation, die der Senat auch für sie angeordnet hatte. Schließlich durften sie den Saal betreten, nachdem sie „nur“ mit einer Metallsonde auf Waffen untersucht worden waren. Jürgen Voges