Hessen: SPD reicht Eilantrag gegen Verfassungsänderungen ein

Frankfurt/Main (taz) — Mit einem Eilantrag an den Staatsgerichtshof will die Landtagsfraktion der hessischen SPD klären, ob die zur Hessenwahl am 20. Janaur geplante Volksabstimmung zur Änderung der Landesverfassung (Naturschutz und Direktwahl von Bürgermeistern und Landräten) überhaupt stattfinden darf. Wie Landtagsvizepräsident Günther gestern erklärte, habe eine eingehende rechtliche Prüfung ergeben, daß mit den jetzt vorliegenden Stimmzetteln eine Verfassungsänderung nicht durchgeführt werden könne, denn den Stimmzetteln fehle der Wortlaut der vom Landtag mit den Stimmen von CDU, FDP und SPD beschlossenen Verfassungsänderungen. Die schluderigen Stimmzettel, so Günther, seien der vorläufig letzte Höhepunkt eines von der Landesregierung mit unnötiger Eile inszenierten Verfahrens. kpk