Kennzeichnungs- Pflicht für Obst

Mit Spritz-und Konservierungsmittel behandelte Zitrusfrüchte müssen gekennzeichnet sein, lose Ware auf dem Markt oder im Laden auf der Kiste, abgepackte Ware durch Banderole oder Aufkleber am Netz. Ausgewiesen wird entweder der Name des Mittels oder eine Kennziffer, zum Beispiel E 230 (Biphenyl), E 231 Orthophenylphenol, E 233 Thiabendazol. asp