Nach dem Namen wird noch gesucht

■ Bündnis-90-Abgeordnete und PDS-Gruppe im Bundestag sollen Fraktionsrechte erhalten

Bonn (taz) - In der Frage des künftigen Status der Abgeordneten von PDS und Bündnis 90 zeichnet sich einen Tag vor dem Treffen des Ältestenrats des Bundestags eine Lösung ab. Die SPD hat sich dafür ausgesprochen, den Bündnis-Abgeordneten die vollen Rechte einer Fraktion zuzubilligen. Die Abgeordneten würden dann volles Rederecht im Plenum, bei der Besetzung der Ausschüsse als zentralem Arbeitsfeld des Parlaments und ungeschmälerte Antragsrechte erhalten. Nur bei der Finanzierung der acht Abgeordneten soll es nach dem Wunsch der SPD Abstriche geben. Begründet wird das damit, daß die einer Fraktion zustehenden Gelder für eine personell weit größere Gruppe gedacht sind und deshalb das Bündnis 90 bevorteilt wäre. Bauchschmerzen hat man bei der SPD zwar mit der PDS — die man am liebsten außen vor lassen würde — doch ist der SPD-Führung klar, daß man der größeren Gruppe der PDS nicht vorenthalten kann, was man dem Bündnis zubilligt.

Auch im Lager der CDU/CSU- Fraktion hat man sich entschieden, den beiden Gruppen alle Rechte „knapp unterhalb des Fraktionsstatus“ — so ein Beteiligter — zu geben. Dahinter steht die Einschätzung, daß die PDS mit ihrer angedrohten Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, nach dem überschreiten der Wahlhürde dürfe für die parlamentarische Betätigung keine zweite Barriere aufgerichtet werden, voraussichtlich Recht bekäme. Während die Fraktion der SPD offen ist, den Gruppen auch das Wort „Fraktion“ formal zu geben, ist die Union strikt dagegen. Einig sind sich Union und SPD aber darin, die Geschäftsordnung des Bundestags nicht zu verändern, sondern die Regelung als einmalige Sondervereinbarung anzusehen.

Damit soll ein Präzedenzfall vermieden werden. Diese Sorge ist auf eine mögliche Aufweichung der 5-Prozent-Hürde gerichtet. Auch die Angst vor Dissidenten aus den eigenen Reihen spielt dabei eine Rolle. In der Vergangenheit hatte die Geschäftsordnung des Bundestags jeden Austritt aus dem Fraktionsverband zum politischen Selbstmord gemacht, weil einzelne Abgeordnete oder kleine Gruppen ohne jede Rechte dastanden. Gerd Nowakowski