HR scheitert mit Klage

Frankfurt (ap) — Vorerst gescheitert ist der Versuch des Hessischen Rundfunks, dem Privatsender RTLplus mit einer einstweiligen Verfügung zu verbieten, den Namen „Hessen-Report“ für das hessische Regionalfenster von RTLplus weiter zu verwenden. Die Sechste Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt wies am Mittwoch den Antrag des HR aus formalen Gründen zurück.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, daß der HR mit seinem Antrag vor Gericht „zu lange gewartet“ habe. Erster Sendetag von „Hessen-Report“ der Tele-FAZ war der 15. November 1990. Obwohl der HR schon am 23. September 1990 brieflich von der neuen Sendung dieses Namens unterrichtet worden war, mahnte er den Privatsender erst am 15. November ab. Ein für eine einstweilige Verfügung notwendiges Eilbedürfnis sah das Gericht deshalb nicht vorliegen.

Begründet hatte der Hessische Rundfunk seinen Antrag mit der leichten Verwechselbarkeit der Sendungen. Als Beweis dafür legte die öffentlich- rechtliche Anstalt eine demoskopische Umfrage vom Dezember 1990 vor, wonach rund 50 Prozent der Befragten den Titel „Hessen-Report“ der ARD und dem Hessischen Rundfunk zurechnen. Da der Privatsender seine Sendung zudem nicht ausreichend mit dem Logo von RTL plus unterlege, sei eine Verwechslung der Sendeanstalten somit sehr groß.