Das Urteil

■ Aus der Begründung der Indizierung von „Heilung“

„Die Geschichte wird in dem Gutachten von Prof.Gajek als unter literarischen Gesichtspunkten nicht ganz befriedigend eingestuft. Nach Auffassung des 12er- Gremiums handelt es sich dagegen um Pornographie. Die Auseinandersetzung mit den vielfältigen, über die innere Verstümmelung des Körpers hinausgehenden seelischen Folgen einer Totaloperation erfolgt ausschließlich auf der Ebene des Sexuellen. Geschildert wird ausführlich und drastisch die auch nach der Operation noch vorhandene sexuelle Erlebnisfähigkeit der Ich-Erzählerin. Dieses eher mechanische „Funktionieren“ wird ebenso detailliert wie reißerisch durch die Beschreibung diverser oral, manuell oder mit einem Vibrator herbeigeführter Orgasmen dargestellt.“