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Sechs Millionen Buße für Dilettanten

■ „Kerosinzuschlag“: Bundeskartellamt ahndet Preisabsprache von Reiseveranstaltern und Charter- fliegern/ Strafen auch für Manager — doch die Firmen können das Geld von der Steuer absetzen

Berlin (ap/taz) — Für den gesetzeswidrigen Griff in Urlaubertaschen müssen vier führende Touristikunternehmen und fünf Charterfluggesellschaften 6,29 Millionen Mark Buße bezahlen. Wie das Bundeskartellamt am Dienstag in Berlin mitteilte, hatten die Unternehmen im September 1990 aufgrund gestiegener Treibstoffpreise einheitliche Zuschläge für Pauschalreisen von 35 bis 80 Mark beschlossen. Diese Preisabsprache verstoße gegen das Wettbewerbsgesetz, erklärte der Leiter der 5. Beschlußabteilung des Amtes, Siegfried Klaue. „Ohne Kartell hätten die Verbraucher vom Preiswettbewerb der Veranstalter profitieren können.“

An den Preisabsprachen waren den Angaben zufolge die Touristik Union International (TUI), die Neckermann-Touristikgesellschaft NUR, die International Tourist Services (ITS), Hetzel-Reisen sowie die Fluggesellschaften Condor, LTU, Hapag-Lloyd, Aero Lloyd und Germania beteiligt. TUI und NUR müssen jeweils eine Million Mark und damit das höchste vom Bundeskartellamt zu verhängende Bußgeld zahlen. ITS, LTU, Condor und Hapag Lloyd wurden Bußen von je 800.000 Mark, Hetzel von 300.000 Mark und Germania von 200.000 Mark auferlegt. Außerdem wurden 14 Vorstandsmitglieder und leitende Mitarbeiter der Unternehmen mit Strafen bis zu 50.000 Mark belegt. Für die Unternehmen sind die Bußen als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar, für die Geschäftsleute allerdings nicht.

Nach einer zweiwöchigen Frist sind die Bußgeldbescheide rechtskräftig. Dennoch können die Unternehmen Widerspruch beim Berliner Kammergericht einlegen. Allerdings sei ihm noch niemals solch ein klarer Fall untergekommen, sagte Klaue: „Ungeübt wie diese Branche ist — im Gegensatz zur Baubranche — haben sie ihre Absprache sogar in ihrer eigenen Fachpresse veröffentlicht. Wir wußten, wer an den Sitzungen teilgenommen hat.“

Die Urlauber profitieren allerdings im nachhinein nicht mehr von dem Bußverfahren. Die 6,29 Millionen Mark müssen an die Landeskasse Berlin bezahlt werden, und die Reisenden können trotz der rechtswidrigen Preisabsprache ihren bereits bezahlten „Kerosinzuschlag“ nicht zurückverlangen, sagte Klaue. Allerdings hätten die Unternehmen bereits auf das Kartellverfahren reagiert und die Preise für die kommende Saison in zweiseitigen Gesprächen zwischen Reiseveranstalter und Fluggesellschaft vereinbart. Dies ermögliche einen besseren Wettbewerb.

Die vier Reiseveranstalter beherrschen den Angaben zufolge fast 70 Prozent des Pauschalreisegeschäfts und die fünf Fluggesellschaften 85 Prozent der Flugreisen. Die Unternehmen hatten sich für alle Flugreisen ab dem 18. Januar auf nach Entfernung und Reiseziel gestaffelte einheitliche Zuschläge geeinigt. So wurden beispielsweise für die Balearen, Spanien und Tunesien 35 Mark, für andere Mittelstrecken 50 Mark und für Fernstrecken 85 Mark zusätzlich zu den normalen Reisekosten als „Kerosinzuschlag“ verlangt.

Doch nicht der Zuschlag selbst sei rechtswidrig, sondern die Absprache über die einheitliche Höhe, erklärte Klaue. Da es einen Unterschied mache, ob eine Gesellschaft die gleiche Strecke mit einer neuen Maschine fliege und damit weniger Treibstoff brauche als die andere, die ein altes Fluggerät mit hohem Treibstoffverbrauch einsetze, verfälschten einheitliche Zuschläge den Wettbewerb. „Dieses gemeinsame Vorgehen verhindert, daß unterschiedliche Auswirkungen der Kostensteigerung bei Charterfluggesellschaften bei der Preisgestaltung der Reiseveranstalter berücksichtigt werden können.“ Preisaufschläge wegen gestiegener Treibstoffkosten müßten im Wettbewerb individuell von den einzelnen Unternehmen festgelegt werden, sagte Klaue.

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