Flugsicherung: Weizsäcker setzt Gesetz nicht in Kraft

Bonn (ap) — Erstmals seit rund 15 Jahren hat ein Bundespräsident ein von Bundestag und Bundesrat verabschiedetes Gesetz nicht in Kraft gesetzt: Wegen verfassungsrechtlicher Bedenken stimmte Richard von Weizsäcker der Privatisierung der Flugsicherung nicht zu. In der gestern in Bonn veröffentlichten Begründung schrieb Weizsäcker, auch nach seiner Überzeugung gebe es „gewichtige Gründe für eine Privatisierung“: Vor einem solchen Schritt müsse aber das Grundgesetz geändert werden. Im Mai hatte der Bundestag, im Juni der Bundesrat der sogenannten Organisationsprivatisierung zugestimmt. Die bislang der Bundesanstalt für Flusicherung übertragenen Aufgaben sollten künftig von einer GmbH wahrgenommen werden.