: Neun Jahre für „Kronzeugen“ Lotze?
■ Bundesanwaltschaft begründet Strafantrag im ersten RAF-Kronzeugenprozeß politisch
München (taz) — Trotz Anwendung der Kronzeugenregelung soll der vor über einem Jahrzehnt aus der RAF ausgestiegene und in die DDR übergesiedelte Werner Lotze für neun Jahre hinter Gitter. Das beantragte gestern der Karlsruher Bundesanwalt Klaus Pflieger bei seinem Plädoyer vor dem Obersten Bayerischen Landesgericht in München.
Für den Mord an dem Polizeimeister Hansen, mehrfachen Mordversuch unter anderem im Zusammenhang mit dem Anschlag auf den früheren Nato-General Haig und zwei Banküberfälle hätte Lotze ohne die Kronzeugenregelung „ohne Frage ,lebenslänglich‘“ erhalten, meinte Pflieger. Die Bundesanwaltschaft begründete ihren Strafantrag in erster Linie politisch: Ein zu niedriges Strafmaß hätte den unzutreffenden Mutmaßungen über einen „Deal“ mit Lotze neue Nahrung gegeben, ein zu hohes den Staat erneut dem Vorwurf der Gnadenlosigkeit ausgesetzt, sagte Pflieger. Verteidiger Dieter Hoffmann verzichtete zunächst auf einen eigenen Antrag und appellierte eindringlich an das Gericht, die bedingungslose Aussagebereitschaft Lotzes zu würdigen, mit der er vor allem sich selbst belastet habe. SEITE 8
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