Schmücker: Justiz spricht sich frei

Berlin (taz) — Offenkundige Rechtsbrüche von Richtern und Staatsanwälten früheren Prozeßdurchgängen des Schmücker-Verfahrens werden keine juristischen Konsequenzen für die Beteiligten haben.

Entsprechende Prüfungen, ob sich einige der Juristen etwa der Strafvereitelung oder der Rechtsbeugung schuldig gemacht haben, sind von der Berliner Staatsanwaltschaft eingestellt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte in den vergangenen Wochen Vorwürfe gegen die eigenen Juristenskollegen prüfen müssen, die im Verlauf des jetzt abgeschlossenen vierten Durchgangs des Schmücker-Prozesses bekannt geworden waren. Auch die Richter der 18. Großen Strafkammer, die am Montag das Mammutverfahren wegen unüberwindbarer Prozeßhindernisse eingestellt hatten, haben in ihrem Urteil nicht mit schweren Anschuldigungen gegen ihre Amtsvorgänger gespart. Sie warfen einigen beteiligten Richtern und Staatsanwälten des Schmücker-Prozesses u.a. verbotene Vernehmungsmethoden, Verstöße gegen die Strafprozeßordnung und die Zurückhaltung von Beweismitteln vor. All diese Anschuldigungen seien jedoch verjährt, so daß man sie inhaltlich gar nicht habe prüfen müssen, erklärte gestern die Berliner Justizverwaltung auf Nachfrage. Ve.