FDP will Senat helfen

■ Personalräte sollen künftig weniger Rechte haben

Die FDP will den Bremer Senat handlungsfähig machen. Bislang könne er nämlich „beschließen, was er will, wenn der Personalrat nicht zustimmt, dann wird es auch nicht gemacht“, wetterte FDP-Fraktionschef Claus Jäger gestern gegen das Bremer Personalvertretungsgesetz. Mit dessen grundlegender Novellierung will die FDP nun die Handlungsfähigkeit der Senatoren wieder herstellen und die gesetzlich festgelegt „Allzuständigkeit“ der Bremer Personalräte nach dem Vorbild anderer Bundesländer begrenzen.

„Seit 20 Jahren führen wir diese Auseinandersetzung“, beklagte sich Jäger gestern bei der Vorstellung des FDP-Gesetzentwurfs. Bereits 1979 habe der damalige Senatspräsident Hans Koschnick versprochen, „Mängel des Personalvertretungsgesetzes auszuräumen“. Doch passiert ist bis heute nichts. Stattdessen mußte insgesamt dreimal das Bundesverfassungsgericht einzelne Paragraphen der Bremer Mitbestimmungsregelung kippen. Und allein in den Jahren 1984 bis 1989 fanden insgesamt 936 Verfahren vor vom Gesetz vorgesehenen Schlichtungs- und Einigungsstellen statt — „Verfahren, die pro Fall bis zu 120 Arbeitsstunden in Beschlag nehmen“, wie der FDP-Abgeordnete Fred Junglaus aus eigener achtjähriger Tätigkeit als Personalrat weiß.

Im einzelnen möchte die FDP die Kompetenz der Personalräte auf konkrete Fragen der Einstellung, Entlassung, Beförderung und Versetzung einschränken, die Wahlordnung der Personalvertretungen so verändern, daß neben den Gewerkschafts-Listen auch EinzelbewerberInnen eine Chance bekommen, und alle Beamten von Gehaltsstufe A16 aufwärts aus der Mitbestimmungsregelung herausnehmen. Große Hoffnung auf ene Umsetzung ihrer Vorschläge macht sich die FDP jedoch nicht. „Wir haben da keine Illusionen“, sagte Claus Jäger, „aber wir bringen das Thema auch bewußt ein dreiviertel Jahr vor der Bürgerschaftswahl in die Öffentlichkeit.“ Ase