Nur noch 5 Millionen

■ Nie war verweigern für Reservisten einfacher

Aachen (taz) — Ein Verweigerungsverfahren wird durch eine einfache formlose Erklärung an das Kreiswehrersatzamt in Gang gesetzt: „Ich verweigere nach Art. 4 Abs. 3 GG den Kriegsdienst.“ Nachzureichen sind polizeiliches Führungszeugnis (zu beantragen beim Einwohnermeldeamt), ausführlicher Lebenslauf und Begründung. Reservisten, von denen sich in den Karteien der Kriegsämter rund 5 Millionen tummeln, brauchen bei Anerkennung mit keinem Nachdienen im Zivildienst mehr zu rechnen, und aller Wahrscheinlichkeit nach brauchen sie, ebenso wie Soldaten, nicht mehr vor die berüchtigten mündlichen Gewissenstribunale. Grund: Die Bundeswehr sieht seit Oktober im Regelfall einen Entscheid nach Aktenlage vor. Und dabei kann nicht abgelehnt werden. Die Erfolgsaussichten auf Anerkennung der Gewissensnöte liegen damit über 90 Prozent: so gut wie nie. Derzeit zwingt die Bundeswehr auch keinen Verweigerer vor der Entscheidung über den Antrag zu einem Einsatz in der Golfregion.