Kuckuckskleber bleibt Hafenstraße fern

■ Amtsgericht lehnt es ab, Gerichtsvollzieher zur Zwangsräumung zu verpflichten

Hamburg (taz) — Kurz vor der am Samstag stattfindenden bundesweiten Hafenstraßen-Solidaritätsdemonstration haben die unter Räumungsdruck stehenden BewohnerInnen des Hafenrands in Hamburg-St. Pauli einen juristischen Teilerfolg errungen. Das Amtsgericht lehnte es ab, einen Gerichtsvollzieher dazu zu verpflichten, in der Häuserzeile am Hafenrand Zwangsräumungen vorzunehmen. Wie berichtet, hatte sich der Kuckucks-Kleber vor zwei Wochen geweigert, einem derartigen Ansinnen der stadtstaatliche „Hafenrand GmbH“ nachzukommen. Begründung: Der Vertrag mit dem „Verein Hafenstraße“ sei zwar vom Landgericht für „fristlos gekündigt“ erklärt worden, damit seien jedoch nicht automatisch die Mietverhältnisse der BewohnerInnen — formaljuristisch Untermietverträge — gekündigt. Um diese Räumungstitel zu erlangen, muß die „Hafenrand“ jetzt gegen jeden einzelnen Bewohner einen Räumungsprozeß führen.

Ob dies überhaupt in den nächsten Wochen möglich ist, bleibt fraglich. Da der „Verein Hafenstraße“ gegen das Räumungsurteil vor dem Oberlandesgericht (OLG) Berufung eingelegt hat, ist es nach der Praxis Hamburger Mietgerichte üblich, daß derartige „Titel“ nicht erlassen werden, bevor das OLG über die Gültigkeit des Pachtvertrags das letzte Wort gesprochen hat. Denn sonst könnte das OLG dem Pachtvertrag Gültigkeit bescheinigen, die BewohnerInnen aber schon längst aus den Häusern geworfen worden sein.

Und noch ein Problem hat die „Hafenrand“ derzeit: Da ein Räumungstitel nur gegen konkrete Räumlichkeiten mit den dazugehörigen Personen erwirkt werden kann, hat die „Hafenrand“ bislang den Klageweg gescheut, weil sie die hausinternen Verhältnisse nicht genau kennt. Inzwischen leistet die Stadt jedoch Amtshilfe, über den Weg der Sozialhilfekürzungen eine persönliche Zuordnung der Räume vornehmen zu können. Das Sozialamt hatte vor zwei Wochen kurzerhand sämtliche Mietzahlungen aus der „Sozi“ für die BewohnerInnen gestrichen. Kai von Appen