Hoffmann-Geständnis frei erfunden

Frankfurt (taz) — Zwischen Wahrheit und Phantasie bewegte sich diese Woche die Aussage eines Belastungszeugen im Frankfurter Startbahn-Prozeß. Ein Mithäftling des wegen Mordes an zwei Polizisten angeklagten Frank Hoffmann hatte sich überraschend zu Wort gemeldet. Er hatte seine Zelle im Mai 1989 mit Hoffmann geteilt und sagte aus, er habe sich mit dem Angeklagten über die Schüsse an der Startbahn West unterhalten. Der Angeklagte habe ihm gegenüber zugegeben, daß er daran beteiligt gewesen sei. So richtig klar und eindeutig sei das allerdings nicht gewesen. Hoffmann habe sich auch nicht selbst als den Schützen bezeichnet. Allerdings habe er durchblicken lassen, daß er damals „froh gewesen“ sei, nach Holland geflohen zu sein. Die Polizei hätte nämlich durchaus auch an seiner Kleidung, wie an den Handschuhen des mitangeklagten Andreas Eichler, Schmauchspuren finden können.

Anschließend trat der Rechtsanwalt des Mithäftlings in den Zeugenstand. Er verwies dessen Aussage ins Reich der Fabel. Der junge Mann habe ihm eingestanden, er habe sich die Hoffmann belastende Aussage nur ausgedacht, um für sich Vorteile in einem eigenen Strafverfahren herauszuschlagen. Der Verteidiger sah sich nach diesem Bekenntnis nicht mehr an seine anwaltliche Schweigepflicht gebunden. hei