Zoll wird vierter Geheimdienst

■ Zollkriminalamt darf künftig am Firmentelefon mitlauschen und Post lesen/ Befugnisse wie bei Geheimdiensten sollen illegale Rüstungsexporte verhindern/ Strafen für Embargobrecher erhöht

Bonn (ap/taz) — Im Kampf gegen illegale Rüstungsexporte soll künftig ein neues Zollkriminalamt und nicht der Verfassungsschutz Telefone verdächtiger Firmen abhören und Post öffnen dürfen. Der Bundesnachrichtendienst (BND) soll zudem ihm vorliegende Erkenntnisse über illegale Exporte an die Strafverfolgungsbehörden weitergeben dürfen. Diese Neuregelungen gehören neben härteren Strafen gegen illegale Rüstungsexporteure zu einem Katalog von Maßnahmen, die das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen hat.

Nach dem von Bundeswirtschaftsminister Möllemann vorgelegten Entwurf soll das Zollkriminalinstitut in Köln zum Zollkriminalamt (ZKA) aufgewertet werden. Das ZKA soll unter anderem bereits dann Telefone abhören können, wenn nur „tatsächliche Anhaltspunkte“ auf schwerwiegende Straftaten gegen das Außenwirtschaftsgesetz und das Kriegswaffengesetz vorliegen. Die Voraussetzungen seien damit geringer als jene Verdachtsmomente, die sonst zum Abhören erforderlich sind, machte ein Beamter des Bundesfinanzministeriums deutlich. Das ZKA bekommt damit Befugnisse, die denen von Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst und Militärischem Abschirmdienst vergleichbar sind.

Unterdessen reißt die Serie von Berichten über Rüstungsexporte der deutschen Industrie in den Nahen Osten nicht ab: Nach Informationen des 'Stern‘ sind der Düsseldorfer Thyssen-Konzern und mindestens acht weitere deutsche Firmen am Aufbau einer irakischen Forschungsanlage für chemische und bakteriologische Kampfstoffe beteiligt gewesen. Das ZDF berichtete am Mittwoch, in Libyen entstehe unter deutscher Beteiligung ein großes unterirdisches Lager für nukleare und chemische Waffen. SEITEN 2 UND 6