Grabschänder verurteilt

■ Stuttgarter Landgericht verhängt harte Strafen

Stuttgart (taz) — Harte Abschreckungsurteile wurden gestern gegen vier GrabschänderInnen verhängt, die im vergangenen Herbst einen KZ-Friedhof und eine Gedenkstätte im Kreis Ludwigsburg verwüstet und mit NS-Parolen und Hakenkreuzen beschmiert hatten: Die Jugendstrafkammer des Stuttgarter Landgerichts verurteile zwei 17jährige Männer und eine 21jährige Frau zu jeweils drei Jahren und neun Monaten Gefängnis; die zweite Frau erhielt zwei Jahre und neun Monate. Die Staatsanwaltschaft hatte ihnen Volksverhetzung, Störung der Totenruhe sowie schwere und versuchte Brandstiftung vorgeworfen.

Der Vorsitzende Richter sagte in seiner Urteilsbegründung, die jungen Leute hätten „keinen wirklichen politischen Hintergrund, wenn man von einem dumpfen Stammtisch- Rechtsradikalismus absieht“. Alle vier seien politisch und geschichtlich wenig wach und hätten versucht, mit ihren Aktionen der Skinhead-Szene zu imponieren. Dort waren die Grabschänder mit Personen in Kontakt gekommen, die nicht nur neonazistisches Gedankengut verbreiteten, sondern auch massiv gegen Ausländer und Asylanten hetzten. Wie die vier jungen Leute vor Gericht eingestanden, wollten sie nicht nur auf jüdischen Friedhöfen „irgend etwas machen“, sondern auch mit selbstgebastelten Molotowcocktails ein Wohnheim für Asylbewerber in Großsachsenheim in Flammen aufgehen lassen. Da in der Oktobernacht aber mehrere Bewohner auftauchten, zog das Quartett ab und warf die Brandsätze in eine leerstehende Bahnhofsgaststätte.

NS-Gedenkstätten zu schänden, so eine der Frauen, sei „zur Sprache gekommen“, als Zeitungen von Friedhofsschändungen berichtet hätten. si