Geldscheine und Stempel vom Senat für neue Umweltschutzideen

Berlin. Wer eine neue Idee hat, wie man Energie sparen, Lärm verhindern, belastete Abwässer aufarbeiten, umweltfreundliche Produkte herstellen oder sonstwie mit unserer Umwelt verträglicher umgehen kann, hat die Chance, sich bis zu 50.000 Mark zu verdienen. Volker Hassemer, neuer Umweltsenator der CDU, hat jetzt den »Berliner Umweltpreis 1991« ausgeschrieben. Einzelne Bürger, Ingenieure oder ganze Industriebetriebe können sich für den Preis bewerben. Neben der stolzen Summe gibt es noch einen zweiten Anreiz zum Mitmachen: Eine Jury wird den Gewinnern eine Urkunde verleihen.

Der Behördenstempel sei für Unternehmen weit interessanter als die winkenden Geldscheine, erklärte der CDU-Senator. Denn sollten Betriebe mit einem umweltfreundlichem Produkt gewinnen, könnten sie dieses später mit dem amtlichen Umweltsignet auszeichnen und dadurch besser an den Mann bringen. Die Jury darf den Geldpreis unter mehreren Gewinnern aufteilen. Einzelpersonen würde — im Gegensatz zu einem Unternehmen — eine Urkunde relativ wenig nützen, Unternehmen aber mit Geld zu belohnen, sei »Perlen vor die Säue« werfen, sagte Hassemer. Deshalb könne es gut sein, daß ein gewitzter Bürger auf Platz vier mehr Geld bekomme als ein Unternehmen auf Platz eins.

Die Umweltverwaltung hat dieses Jahr 800 Firmen im Westteil und 30 im Ostteil der Stadt angeschrieben und um eine Teilnahme gebeten. Den ersten »Berliner Umweltschutzpreis 1989« — der Preis wird alle zwei Jahre verliehen — hatte ein Architekt gewonnen. Er erhielt 20.000 Mark für eine »passive Solarhaus-Architektur«. Zweiter wurde ein Ingenieur mit einem Schnellkomposter für Küchen- und Gartenabfälle (10.000 Mark). Dieses Jahr besteht die Jury aus dem Präsidenten des Umweltbundesamtes, dem Präsidenten der Industrie- und Handelskammer, dem Präsidenten der Handwerkskammer, einem Vertreter der Stiftung Warentest und dem Vorsitzenden der Stiftung Naturschutz. Der Preis wird im Juni vergeben. diak

»Berliner Umweltschutzpreis 1991«: Teilnahmeberechtigt sind in Berlin ansässige Unternehmen, Handwerksbetriebe, Einzelpersonen, Entwicklungsgemeinschaften und Projektgruppen. Schriftliche Bewerbung bis 31. März bei der Senatsverwaltung für Umweltschutz, Abt. VI A 21, Lindenstraße 20 bis 25, 1000 Berlin 61. Unterlagen werden dann zugeschickt.