Landesrundfunkanstalt

■ Radio Sachsen-Anhalt-Thüringen-Sachsen

Magdeburg. Für eine gemeinsame Landesrundfunkanstalt haben sich in Magdeburg die CDU-Fraktionsvorsitzenden der Parlamente von Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt ausgesprochen. Die Errichtung der Öffentlich-Rechtlichen-Drei-Länder-Anstalt, zu der Verhandlungen ihrer Landesregierungen erfolgen, biete die Gewähr für einen leistungsstarken Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk in diesen Regionen und im Verbund als Vollmitglied der ARD, hieß es im Anschluß an eine Konferenz der CDU-Fraktionschefs der ostdeutschen Länder vom vergangenen Freitag. Hauptsitz der Anstalt soll Leipzig sein. Empfohlen wird, die regionalen Interessen der drei Länder durch die ausgewogene Zuordnung von Landesfunkhäusern, Regionalstudios und anstaltsbezogene Wirtschaftseinrichtungen angemessen zu berücksichtigen. Die CDU-Fraktionen gehen davon aus, daß insbesondere im Hörfunk Regionalfenster und damit differenzierte Landesprogramme für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen veranstaltet werden. Als sinnvoll werden neben überregionalen Programmen eigene Landesprogramme für die drei Länder betrachtet. Beim Fernsehen wird dafür plädiert, neben den ARD-Programmbeiträgen ebenfalls drei eigene Regionalprogramme mit Werbezeiten und ein gemeinsames drittes Fernsehprogramm vorzusehen. Die gemeinsame Landesrundfunkanstalt, die eines Staatsvertrages der drei Landesregierungen bedarf, sollte wie die in der ARD zusammengeschlossenen Rundfunkanstalten strukturiert werden. Die wichtigen gesellschaftlichen Gruppen der betreffenden Länder sollten in einem Rundfunkrat vertreten sein, wobei das Entsendungsrecht den Ländern zufalle. Unbedingt notwendig sei, die beabsichtigte Drei-Länder-Rundfunkanstalt einschließlich Landesfunkhäusern und Regionalstudios sowie Wirtschaftseinrichtungen neu zu gründen und damit nicht komplette Einheiten der bestehenden Einrichtungen zu übernehmen.

Nach Ansicht der CDU-Fraktionen in den Parlamenten von Sachsen- Anhalt, Thüringen und Sachsen ist es unumgänglich, noch im 1. Quartal 1991 einen gemeinsamen Beauftragten für den Aufbau der Landesrundfunkanstalt zu bestimmen. Dieser soll mit einer Kernmannschaft sofort mit den notwendigen Vorarbeiten beginnen. adn