Kein Numerus clausus

■ »Asbest-NC« unwahrscheinlich Bafög kann verlängert werden

Dahlem. StudienanfängerInnen können aufatmen: Wenn die Rostlaube am 18. Februar wieder frei von Asbeststaub und für den Studienbetrieb offen ist, ist der »Asbest-NC« wohl vom Tisch. Diese Einschränkung hatte der Ex-FU- Präsident Heckelmann für den Fall erwogen, daß die »Zwischensanierungsmaßnahmen« noch bis zum Sommersemester andauern. Traugott Klose, Leiter der Abteilung für Studienangelegenheiten der FU, sagte dazu: »Es war eine eindeutige Entscheidung des Akademischen Senats, den NC nur bei weiterer asbestbedingter Schließung der Gebäude einzuführen.«

Nicht allgemein gesichert hingegen ist die Situation in Sachen Bafög. Zwar hat Abteilungsleiter Klose dem Bafög-Amt die Situation während des »Asbest-Semesters« geschildert, aber: »Eine Pauschalregelung für alle Betroffenen wird es nicht geben.« Andreas Brickwell, Leiter der Ausbildungsförderung des Studentenwerks: »Die Förderung kann unter diesen Umständen verlängert werden. Allerdings muß dafür jeder Studierende eine schlüssige Begründung vorlegen. Nötig wird die Verlängerung eigentlich nur kurz vor Ende des Studiums.« Bisher sind beim Bafög-Amt noch keine derartigen Anträge eingegangen, langfristig erwartet Brickwell jedoch, daß fast jeder der betroffenen Bafög-Empfänger (etwa 25 Prozent der StudentInnen) einen Antrag stellen wird. lvt