Kriminelle Viecher

Haustiere halten sich nicht immer an die menschlichen Spielregeln. Wenn sie Gesetze übertreten, wird's ungemütlich und meist sehr teuer. In Spanien hat eine gefräßige Ziege ihrem Besitzer eine Menge Ärger eingebracht. Er wird von einem Zeitungsabonnenten verklagt, der verärgert mitansehen mußte, wie die hungrige Ziege vor seiner Haustür das Blatt 'El Progreso‘ (75 Peseten) genüßlich verfrühstückte.

Blinde Passagiere besonderer Art haben die Besatzung eines chinesischen Linienflugzeuges sechs Tage lang in Atem gehalten: Acht riesige Ratten hielten eine Tupolew auf dem Flughafen von Xian fest. So lange dauerte es, bis die Besatzung die lästigen Nager schnappen konnte. Ein Wissenschaftler hatte die Ratten in einer Schachtel mit an Bord gebracht, aus der sie aber fliehen konnten. Da sie drei Tage nichts zu fressen bekommen hatten, bestand die Gefahr, daß die Tiere sich über die Polsterungen hermachten. Als man die Ratten endlich wieder einfangen konnte, wurde die „chinesische Lösung“ angewandt...

Ein Froschteich im Garten kann ebenfalls teuer werden: Einen Lärmausgleich von jährlich 3.000 Mark muß eine Gartenbesitzerin aus Ingolstadt einem Nachbarn zahlen, der sich durch das Gequake von nebenan um seinen Schlaf gebracht sieht. Das Gericht begründete sein Urteil damit, daß in Wohngebieten nachts nur Lärmpegel bis zu 30 Dezibel zulässig seien — die Frösche aber brachten es bei ihrem Liebeswerben locker auf stattliche 64 Dezibel.

Ein norwegisches Gericht hat letzten Mittwoch einen Papagei für bestimmte Zeiten im Jahr auf Zwangsurlaub geschickt. Auch hier war es ein Nachbar, der den Besitzer des 50 Jahre alten Vogels Jokko wegen Ruhestörung angezeigt hatte. Jokko ist nicht blöd. Beim Lokaltermin wußte er ganz genau, was die Stunde geschlagen hatte, und hielt den Schnabel. Trotzdem schenkte das Gericht dem Nachbarn Glauben, der behauptet hatte, durch das Geschrei des Vogels sei seine Frau herzkrank geworden, auch sei der Wert seines Hauses wegen dieser Lärmbelästigung erheblich gemindert. Versuche, sich außergerichtlich zu einigen, waren drei Jahre lang immer wieder gescheitert. Jetzt wurde Jokko verknackt: Der kleine Schreihals darf künftig nur jedes zweite Sommerwochenende an die frische Luft, außer im Juni. Dann muß er entweder im Käfig bleiben oder in Ferien geschickt werden. Zu anderen Jahreszeiten ist es in Oslo eh zu kalt, um den Ruhestörer an die Luft zu setzen. Karl Wegmann