Ost-Kommune will ihr West-Eigentum

■ Kinderkurheim auf Norderney gehört Dresden Klärung der Vermögensfrage bislang vergebens

Dresden. Während die Stadt Dresden 39.078 Anträge auf Rücküberführung von Eigentum an Grundstücken bearbeiten muß, hat sie selbst, aber bislang ohne jegliches Resultat, eine einzige offene Vermögensfrage im Westen eingeklagt.

Kasus Knacktus: Dresden besitzt ein Kinderkurheim auf der Nordseeinsel Norderney. Wenn auch seit Jahrzehnten kein Dresdener Kind die Insel gesehen hat, bestehen die lange vor dem Zweiten Weltkrieg an die Stadt übertragenen Eigentumsrechte immer noch. Seit den 50er Jahren wird das Heim im Auftrag des Bundesinnenministeriums von der Deutschen Ausgleichsbank treuhänderisch verwaltet.

Die Stadt erhob gleich nach Inkrafttreten des Einigungsvertrages ihren Anspruch auf sofortige Übernahme des Heimes. Doch sie erhielt nur fadenscheinige Antworten. Von der Deutschen Ausgleichsbank hieß es, die DDR- Kommune dürfte kaum Eigentümerin des Kinderkurheimes geblieben sein, da sich die DDR nicht als Rechtsnachfolgerin des Dritten Reiches verstanden habe. Aus dem Bundesinnenministerium erging der Antrag an die Deutsche Ausgleichsbank, die treuhänderische Verwaltung bis zum 31. Dezember 1992 abzuschließen. Dresdens Oberbürgermeister Wagner hat sein Unverständnis erklärt, »weshalb der Stadt Dresden ihr Eigentum nicht sofort zurückgegeben werden kann«. Die Rechtslage sei absolut klar. Arbeitsüberlastung könne nicht der Grund sein. Der Stadtverwaltung werde zugemutet, »fast das 40.000fache an Arbeitsleistung zu erbingen. Die Wurzel des Übels sitzt offenbar tiefer: Bei den Behörden in den alten Bundesländern hat man die Einheit innerlich noch nicht vollzogen.« dek