Fünf Jahre für Hotelbrand?

■ Plädoyers von Staatsanwalt und Verteidigung im Prozeß um Hotelbrand am Ku'damm/ Verteidigung fordert Freispruch/ Urteil Donnerstag

Tegel. Im Prozeß um eine der schwersten Berliner Brandkatastrophen forderte die Staatsanwaltschaft vor dem Berliner Landgericht gestern für einen 46jährigen Hilfsarbeiter fünf Jahre Haft wegen Vollrauschs. Bei dem Hotelbrand am Kurfürstendamm im Dezember 1989 waren acht Menschen ums Leben gekommen, zahlreiche Personen wurden verletzt. Es entstand ein Millionenschaden an dem Gebäudekomplex. Weil nicht auszuschließen sei, daß der Angeklagte aufgrund seiner 3,8 Promille nicht schuldfähig gewesen sei, könne er, so der Staatsanwalt nicht wegen Totschlags und Brandstiftung bestraft werden. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert, weil nicht zwingend nachgewiesen worden sei, daß ihr Mandant das Feuer verursacht habe.

Der nächtliche Hotelbrand war in einem Fernsehzimmer ausgebrochen. Der Angeklagte hatte sich mit einem von ihm gefertigten Nachschlüssel unberechtigt in dem Raum aufgehalten. Zu Prozeßbeginn im Januar hatte der Mann ausgesagt, »er fühle sich für den Brand nicht verantwortlich«. Er berief sich weitgehend auf Erinnerungslücken (die taz berichtete). Die konkrete Brandursache vermochte auch der Anklagevertreter nicht zu benennen. Es müsse nicht, wie ursprünglich angenommen, zwangsläufig eine durch das Feuerzeug des Angeklagten in Brand geratene Tischdecke sein. Auch eine brennende Zigarette könne das Feuer ausgelöst haben.

Dem Angeklagten, der seit Jahren Botengänge für das Hotelpersonal erledigt hatte, wird vorgeworfen, den Tod der acht Menschen verursacht zu haben, weil er weder Polizei noch Feuerwehr alarmiert hatte. Als trinkgewohnter Mann hat der Hilfsarbeiter nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft die Gefahr für die Menschen im Hotel erkannt.

Nach Ausführungen der Verteidigung kommen aufgrund anonymer Hinweise auch andere Täter in Betracht. Ebenso seien weitere Brandursachen denkbar. Der Fernseher könne implodiert sein. Außerdem sei ein Benzinkanister im Brandschutt gefunden worden. Es habe eine Reihe von Mißlichkeiten und Pannen im Ermittlungsverfahren gegeben, lautet das Fazit der Verteidigung, weil man den mutmaßlichen Täter frühzeitig »im Kasten« gehabt habe.

Das Urteil soll am Donnerstag verkündet werden. dpa