“Überregional Ausschreiben“

■ Stellenmarkt bietet habilitierte BewerberInnen an

Dr. jur. Dian Schefold ist Professor für öffentliches Recht an der Uni Bremen. Die taz befragte ihn zum „Fall Griesche.“

taz: Wie läßt es sich legitimieren, einen nicht promovierten Bewerber zum Lehrer an einer Hochschule zu berufen?

Die Berufung zum Hochschullehrer setzt nach § 165b des Bremer Landesbeamtenrechtes bestimmte Einstellungsvoraussetzungen voraus. Dazu zählt die Befähigung zu wissenschaftlichem Arbeiten — in aller Regel durch die Qualität einer Promotion und, zusätzlich, weiterer wissenschaftlicher Leistungen. Wobei man gemeinhin davon ausgeht, daß Hochschullehrer beim heutigen Stellenmarkt in aller Regel habilitiert sein sollten.

Auch für Fachhochschulen?

Grundsätzlich kennt das neuere Hochschulrecht einen einheitlichen Typus des Hochschullehrers, obwohl das von konservativer Seite immer wieder relativiert wird. Allerdings muß man sagen, daß auch aus Praxisgründen für bestimmte Bereiche in Fachhochschulen und bei bestimmten Situationen auf dem Arbeitsmarkt (Mangel an qualifizierten Arbeitskräften) einer Fachhochschule besser gedient sein kann, wenn sie in Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse in der Praxis bewährte Hochschullehrer bekommt. Allerdings ist mir sehr fraglich, ob der Bereich der politischen Wissenschaften zu diesen Fächern gehört.

Wie soll man diesen Konflikt jetzt lösen? Speziell: Was bedeutet dies für die Auswahl?

Gerade wenn man der Ansicht ist, daß hier auch Praktiker für diese Stelle in Betracht kommen, muß abgewogen werden, ob hier wissenschaftlich qualifizierte Kräfte zur Verfügung stehen, die für einen praxisnahen Unterricht ebenfalls geeignet sind oder wie man am besten hinreichend ausgewiesene Praktiker gewinnen kann.

Deshalb erscheint gerade in einer solchen Situation eine überregionale Ausschreibung und echte Suche nach potentiellen BewerberInnen dringend geboten. Fragen: Birgitt Rambalski