Waffenumschlag: Senat könnte eingreifen

■ Bremer Rechtsanwalt: Senat schöpft die Verträge mit der Bremer Lagerhaus-Gesellschaft nicht aus

Wenn der Bremer Senat nur wollte, wäre bald Schluß mit der Verladung US-amerikanischen Kriegsmaterials in den Bremer Häfen. In den Verträgen zwischen dem Senat und der Bremer Lagerhaus-Gesellschaft, die die Waffentransporte für den Golfkrieg abwickelt, gibt es rechtliche Möglichkeiten, die der Senat bisher nicht ausgeschöpft hat. Zu diesem Ergebnis kommt der Bremer Rechtsanwalt Ulrich von Behr in einer Stellungnahme für die taz. „Beim Lesen der Verträge habe ich mich öfters gefragt, warum die bestehenden Möglichkeiten nicht genutzt werden“, meint von Behr.

Der Senat betont seit längerem, er habe keine Handhabe, Waffentransporte, die von der Bundesregierung genehmigt wurden, zu verhindern. Zwei Hamburger Rechtsprofessoren haben diese Position 1989 in einem vom Senat in Auftrag gegebenen Gutachten unterstützt. Die Friedensbewegung und die Grünen geben sich damit jedoch nicht zufrieden. Sie vermuten: Der Senat will den Waffenumschlag gar nicht verhindern.

Zum einen könne die Satzung der Bremer Lagerhaus-Gesellschaft (BLG) geändert werden, so Rechtsanwalt von Behr. In die Präambel der Satzung könne der grundsätzliche Verzicht auf den Waffenumschlag hineingeschrieben werden. Ganz einfach ist dieser Weg allerdings nicht: Die Änderung der Satzung bedarf einer Dreiviertel-Mehrheit, der Bremer Senat besitzt aber nur 50,4 Prozent der BLG-Aktien.

Eine weitere Möglichkeit bietet der im Jahre 1963 zwischen dem Senat und der BLG geschlossene Rahmenvertrag. Dort heißt es in Paragraph 2: „Über die Geschäftspolitik kann der Senator für Häfen, Schiffahrt und Verkehr nach Anhörung der Gesellschaft Richtlinien erlassen.“ Ulrich von Behr erläutert, die Richtlinien könnten auch darin bestehen, „der Gesellschaft nach Anhörung vorzuschreiben, ob und inwieweit bestimmte Güter von dem Umschlag ausgenommen werden sollen“. Vergleichbare Einschränkungen würden zur Zeit auch schon praktiziert, sagt der Rechtsanwalt. Schließlich liege wegen des Wirtschaftsboykotts ein irakisches Schiff in Bremerhaven fest, das nicht auslaufen könne.

Während seines Aktenstudiums hat der Jurist noch weitere Hebel gefunden. Im Betriebsvertrag zwischen Senat und BLG von 1954 findet sich ein bisher ungenutzter Abschnitt: „Die Stadtgemeinde Bremen behält sich das Recht vor, auch die Anordnungen zu treffen, die im allgemeinen Interesse erforderlich werden.“ In der Betriebsordnung der Lagerhaus-Gesellschaft ist weiterhin zu lesen, daß feuer-, explosions-, und gesundheitsgefährliche Güter nicht transportiert zu werden brauchen. Bisher aber haben die explosiven US-amerikanischen Munitionszüge die Bremer Häfen ohne Schwierigkeiten passiert.

Nicht Einsicht nehmen konnte Ulrich von Behr in ein Vertragswerk, um das sich vielfältige Gerüchte ranken: ein Abkommen zwischen der BLG und den US- Truppen vom Ende der 40er Jahre. Vermutlich wurden der US-Armee damals weitgehende Vorrechte eingeräumt. Die BLG will den Vertrag nicht herausrücken und der Senat behauptet, seinen Inhalt nicht zu kennen. BLG- Sprecher Hans-Joachim Weil zur taz: „Der Vertrag mit den Amerikanern ist natürlich kündbar. Aber wir wollen den Umschlag nicht verhindern, wir finden es richtig, daß Waffen an den Golf transportiert werden.“

och