Staatsanwalt: Polizist durfte bei Räumung der Mainzer schießen

Friedrichshain. Die Staatsanwaltschaft hat bereits Ende Januar die Ermittlungen gegen einen Polizeibeamten eingestellt, der im November bei der Räumung der Mainzer Straße drei Warnschüsse abgefeuert hatte. Ein Mann war dabei von einem Querschläger am Fuß verletzt worden. Die Rechtsanwältin des Mannes, von Galen, hat gegen die Einstellung des Verfahrens wegen fahrlässiger Körperverletzung jetzt Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft eingelegt. Sie ist der Auffassung, daß der Beamte in der besagten Situation keine Warnschüsse hätte abgeben dürfen. Außerdem hätte er aufgrund seines Standortes nahe einer Hausmauer bei einem steilen Schuß in die Luft mit der Gefahr von Querschlägern rechnen müssen. Die Staatsanwaltschaft habe die Ermittlungen »erschreckend oberflächlich geführt«, obwohl es geboten gewesen wäre, den Schußwaffengebrauch gegenüber einer Menschenmenge »sorgfältig aufzuklären«, so die Rechtsanwältin. plu