Initiative „Umweltschutz“

■ DAG gegen Gesundheitsgefährung in Betrieben

Im Falle nachgewiesener Gesundheitsgefährdungen sollen die Beschäftigten eines Betriebes die Arbeit verweigern dürfen. Das ist Teil einer Musterbetriebsvereinbarung, die gestern der Bremer Bezirk der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft vorlegte. Die Mustervereinbarung hat zum Ziel, den innerbetrieblichen Umweltschutz zu verbessern. Weitere Kernpunkte der Vereinbarung sind der Einsatz eines Umweltschutzbeauftragten und die Bildung eines betrieblichen Umweltausschusses.

Der Bremer DAG-Bezirksleiter Hartmut Frensel erklärte gestern, die Musterbetriebsvereinbarung sehe ein Beschwerde- und Arbeitsverweigerungsrecht vor. Aus diesem dürften den Beschäftigten keine Nachteile entstehen.

Nach dem Willen der DAG soll in jeder Verwaltung und in jedem Unternehmen ein unabhängiger Umweltschutzbeauftragter eingesetzt werden.

Der Beauftragte wird vom Arbeitgeber berufen, aber seiner Ein-und Absetzung muß der Betriebsrat zustimmen. Der Umweltschutzbeauftragte hat ein Initiativrecht zur Entwicklung, Herstellung und Anwendung umweltfreundlicher Produkte und Arbeitsverfahren. Außerdem soll er sich um die Abfallverwertung kümmern.

Die Angestellten-Gewerkschaft begründete ihren Vorschlag damit, daß die Tarifverträge ein schlechtes Instrument zur Verbesserung des innerbetrieblichen Umweltschutzes seien. och