Humboldt-Klage abgewiesen

■ Klage der Humboldt-Uni gegen Senat erfolglos/ Wegen Abwicklung wurde vor Verwaltungsgericht verhandelt/ Beschwerde wird eingelegt

Charlottenburg. Die Klage der Humboldt-Universität, die Abwicklung einiger Fachbereiche zumindest aufzuschieben, ist gestern abend vom Verwaltungsgericht abgewiesen worden. Humboldt-Anwalt Rainer Geulen kündigte nach dem Urteilsspruch gegenüber der taz an, vor dem Oberverwaltungsgericht Beschwerde gegen das Urteil einzulegen. Anlaß des ungewöhnlichen Rechtsstreites war der Senatsbeschluß vom Ende vergangenen Jahres, die Fachbereiche Recht, Pädagogik, Geschichte, Philosophie und Wirtschaft der Humboldt-Universität abzuwickeln und neu zu strukturieren. Davon betroffen sind 9.500 Studenten und fast 1.500 Mitarbeiter. Die Uni reichte daraufhin eine Klage gegen diese Entscheidung ein.

Die Hochschule begründete ihre Klage damit, daß für die Senatsentscheidung die gesetzliche Grundlage fehle. Mit den beiden Mantelgesetzen, die von der Landesregierung zur Überführung der Hochschulen in die neue Länderhoheit nach dem Beitritt der Ex-DDR verabschiedet wurden, sei die Humboldt-Uni als Kuratorialhochschule übernommen worden. Dadurch erhielt die Universität gegenüber dem Staat ein Selbstverwaltungsrecht. Deshalb greife, so Rechtsanwalt Rainer Geulen, die Abwicklungsentscheidung unzulässig in die Autonomie der Uni ein.

Die Senatsvertreter dagegen erklärten, daß, um die Rechtseinheit in Berlin herzustellen und den Studenten ihre Studienabschlüsse zu sichern, schnell hätte entschieden werden müssen. Ihrer Meinung nach schrieb das Mantelgesetz nicht die Überführung der Hochschule fest. Es sei von der noch zu treffenden Entscheidung ausgegangen worden. Der Zeitdruck der Rechtsangleichung würde auch rechtfertigen, daß der parlamentarische Weg umgangen worden ist, war vom Vorsitzenden Richter der 7. Kammer zu erfahren. Es handele sich hier um eine Besonderheit der historischen Situation. Die Senatsseite mußte auch einräumen, daß die kurze Zeit eine ausführliche Anhörung der Hochschule verhindert habe.

Weil der Einigungsvertrag für Einrichtungen der ehemaligen DDR die Abwicklung oder Überführung vorsieht und letztes für die Humboldt-Uni geschehen ist, hätte es, so die Hochschulseite, keine Abwicklung geben dürfen. Denn zum »Zwecke der Neugründung«, wie es der Senat mit den drei neuen Fachbereichen Staatswissenschaft, Philosophie/Soziologie und Pädagogik plant, sei die Abwicklung nicht vorgesehen. Für eine personelle Erneuerung in den neu zu gründenden Fachbereichen gäbe es das Mittel der Kündigung.

Nach Geulens Ansicht wurden zentrale Punkte der Klage nicht behandelt. Dazu gehörten die notwendige Anhörung der Uni und, daß bei der geplanten Abwicklung pauschal gegen alle Mitarbeiter dieser Bereiche vorgegangen werde. anbau