Bundestag gibt Bündnis 90 und PDS „Gruppen“-Rechte

Bonn (dpa) — Die Mehrheit des Bundestages hat den Abgeordneten von PDS und Bündnis 90/Grüne am Donnerstag den Status von Gruppen gegeben, die nicht die vollen Rechte von Fraktionen haben. Die Abgeordnete Ingrid Köppe vom Bündnis 90 begrüßte den Kompromiß, bemängelte allerdings die Einschränkung, daß die Gruppen keine Geschäftsordnungsanträge — zum Beispiel auf namentlichen Abstimmungen — aus eigener Kraft stellen können. Dafür benötigen sie insgesamt mindestens 34 Abgeordnete.

Außerdem bestand sie darauf, auch in den Kontrollkommissionen über die Geheimdienste vertreten zu sein. In diesen Gremien war in der Vergangenheit auch der Fraktion der Grünen kein Platz eingeräumt worden. Der PDS-Abgeordnete Gerhard Riege forderte erneut den vollen Fraktionsstatus, den die Partei auch vor dem Bundesverfassungsgericht einklagen will. Nach der Geschäftsordnung muß eine Partei mindestens fünf Prozent der Abgeordneten — derzeit 34 — stellen, um eine Fraktion bilden zu können.