2.000 Mark Geldbuße für DVU-Abgeordneten

Gegen eine Geldbuße von 2.000 Mark stellte am Monatag das Amtsgericht Bremerhaven ein Verfahren gegen den DVU-Bürgerschafts-Abgeordneten Hans Altermann ein. Altermann war im April 1989 mit einer Schreckschußpistole bei einer DVU-Veranstaltung in Augsburg erschienen und verstieß damit gegen das Versammlungsgesetz. Der Abgeordnete gab vor Gericht an, seine „Waffe“ für den Selbstschutz angeschafft zu haben. taz