Blaulicht wurde abgelehnt

■ Innensenator Heckelmann forderte vergeblich Blaulicht und Martinshorn

Berlin. Einen Tag nachdem der neue Innensenator Dieter Heckelmann seine Amtsgeschäfte aufgenommen hatte, ließ er sich am 26. Januar in seinem Dienstwagen in die Innenstadt fahren, um dort höchstpersönlich die große Friedensdemonstration gegen den Golfkrieg in Augenschein zu nehmen. Aber ach: Der Dienstwagen des Senators blieb im Stau stecken, weil die 50.000 Personen starke Demonstration, die in einem Sternmarsch zum Alexanderplatz führte, den Verkehr lahmgelegt hatte. Der Innensenator, der von den Mannschaftswagen der Polizei abgehängt wurde, weil er ihm Gegensatz zu diesen kein Blaulicht hatte, bekam einen mittelmäßigen Tobsuchtsanfall. Doch der im Dienstwagen anwesende Büroleiter Buschendorf spendete Trost: Er versprach dafür Sorge zu tragen, daß der Dienstwagen des Innensenators mit einem Blaulicht und Martinshorn ausgestattet wird. Der Antrag, der auf dem Tisch der Abteilung für Sicherheit und Ordnung landete, wurde dort jedoch abgelehnt.

Laut Paragraph 52 der Straßenverkehrszulassungsordnung dürfen nur Wagen des polizeilichen Vollzugsdienstes, Kripo, Zoll, Grenzschutz und Militär sowie Feuerwehr, Kranken- und Rettungsdienst, Unfallhilfswagen und Katastrophenschutz mit einem Blaulicht ausgerüstet sein. Das gleiche gilt für Fahrzeuge, die lebenswichtige Güter wie Blutkonserven transportieren. Um dennoch ein Blaulicht zu bekommen, hätte der Innensenator einen Ausnahmeantrag stellen müssen, über den die Senatsverwaltung für Verkehr und Betriebe entscheidet. Darauf wurde jedoch verzichtet.

Heckelmann bestritt in einem Interview der taz, daß er ein Blaulicht geordert hatte. »Das ist großer Quatsch«, ließ auch Büroleiter Buschendorf gestern verlauten. plu