Ein Habicht im Tabakladen

■ Vor dem Amtsgericht: Tabakhändler verkaufte geschützte Vögel — ausgestopft

Hasso J., ein Groß- und Einzelhändler für Tabakwaren, ist nebenbei Jäger. Gestern war er im Amtsgericht Bremen angeklagt, ausgestopfte Greifvögel in seinen Filialen feilgeboten zu haben, die geschützt sind und nicht mehr verkauft werden dürfen. Die Liste war lang: Althabichte, Junghabichte, Graukopfbussarde, Mäusebussarde, Rauhfuß-Bussarde und noch viele andere seltene Vögel, manchmal sogar paarweise und mit Nest.

Das ausgestopfte Federvieh stand in Hasso J.'s Geschäften in Bremen, Osnabrück und Verden in den Schaufenstern. Einige der seltenen Exemplare kosteten über tausend Mark. Obwohl Jäger Hasso J. in Vogelkunde durchaus bewandert ist, war ihm entgangen, sagt er, daß der Handel mit seinen Greifvögeln seit 1988 verboten ist.

Warum er die ausgestopften Tiere überhaupt angeboten habe, will Richter Teuchert wissen. Hasso J. sei doch Tabakhändler. Da sagt der Angeklagte, daß er die Ladenfenster ein bißchen nett habe gestalten wollen. Die Vögel seien nicht die einzige Ausgestaltung des Tabakangebotes gewesen, so der Richter, im Sortiment habe sich auch eine Pistole befunden. „Ja“, erläutert der Jäger, „das war eine freiverkäufliche Signalwaffe. Die Raucher werden schließlich nicht gerade mehr.“

Von Artenschutzgesetzen hat er nichts gewußt, sagt er. Erst bei der Beschlagnahme seiner Greifvögel durch die Polizei im Jahre 1988 will er davon erfahren haben.

Jahre zuvor allerdings hatte er schon Schwierigkeiten mit der Naturschutzbehörde und daraufhin einige geschützte Vögel aus dem Verkauf genommen.

Immerhin hat Hasso J. sich bei seinen Lieferanten erkundigt, ob der Handel denn noch rechtens sei. Die hatten Herrn J. beruhigt und ihm bedeutet, daß seine präparierten Habichte und Bussarde „Altbestände“ seien — der Tabakhändler hatte sie 1982 im Harz erworben — und auch 1988 noch verkauft werden dürften.

Seinen Lieferanten hat der Tier-und Tabakverkäufer einfach so geglaubt? So fragt der Staatsanwalt. Die habe er doch schon jahrelang gekannt, lautet die Antwort. Und in seinen Ladenlokalen hätten zuletzt nur noch vier tote Vögel gestanden, den Rest habe er in seinen Büroräumen untergebracht. Für Vertreter und Besuch allerdings gut sichtbar und mit Preisschildern versehen. „Wohin sollte ich sie tun, ich konnte sie doch nicht einfach so entwerten?“

Hasso J. kam glimpflich davon: Einstellung des Verfahrens gegen Herausgabe der Habichte und ihrer Nester sowie eine Geldbuße von 4000 Mark. och