LSD und menschliche Reife

Das Bildnis des Michael Gorbatschows prangt längst nicht mehr nur auf Titelblättern und T-Shirts. Nach Mickey Mouse und Teddybären muß jetzt auch sein rundes Gesicht als Tarnung für LSD-Trips herhalten. Die Zollfahndung in Oldenburg hat in der vergangenen Woche insgesamt 1.055 LSD-Trips mit dem Abbild des sowjetischen Präsidenten sichergestellt. Die Droge wird in sogenannten Abreißheftchen verkauft, die Briefmarkenbögen ähneln. Jede „Marke“ ist mit einem zehntausendstel Gramm LSD getränkt. Um mit Gorbi auf die Reise zu gehen, schlucken Konsumenten einfach das mit dem Bild bedruckte Papierchen.

Der Schindluder, der da getrieben wurde, ist aber gar nichts im Vergleich zu dem, was sie Lech Walesa und dem Papst angetan haben. Da tauchte doch ein Asylantrag mit dem Namen Carol Woytila und dem Foto des polnischen Staatspräsidenten auf. Die Mitarbeitern der hessischen Ausländerbehörde hatten an der Akte nichts auszusetzen. Erst ein Sachbearbeiter des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in Zirndorf wurde bei der Begründung des Antrags stutzig. „In Polen war ich ein bedeutender Führer der Religionsgemeinschaft der Marienanbeter“, war da zu lesen, „ich wurde dann entführt und in einen Stadtteil von Rom gebracht. Sie zwangen mich, offizieller Vertreter der Mafia-Vaticano zu werden. Ich bin hierher geflohen, um mein Leben zu retten.“

Der Initiator des Schriftstücks, ein 29jähriger Rechtsassessor, war schnell entdeckt. Der Asylantrag sei nur als Musterakte gedacht, um die immer wieder neuen Vorschriften eintragen und nachschlagen zu können, behauptete er. Wie das verfluchte Ding jedoch den behördlichen Gang nehmen konnte, dafür hatte er auch keine Erklärung. Es half alles nichts, nach Aufklärung des verwerflichen Sachverhalts bekam der Assessor einen kräftigen Tritt in seinen Beamtenarsch und wurde gefeuert. Begründung: „Fehlen der menschlichen Reife für ein solches öffentliches Amt.“ Das wundert natürlich niemanden, der je mit einem deutschen Beamten zu tun hatte. Die wichtigste Voraussetzung für dieses Metier ist schließlich die absolute Humorlosigkeit. Daran erinnerte sich auch der gefeuerte Assessor und klagte. Da seine Behörde sich weder an die gesetzlichen Fristen gehalten noch den Personalrat eingeschaltet hatte, erklärte das Gericht die Entlassung für unzulässig. Ob er allerdings schon wieder an einer neuen Musterakte bastelt, ist leider nicht bekannt Karl Wegmann