Trödel - sonntags nie!

■ Mannheimer Verwaltungsrichter verbieten Flohmärkte

Mannheim (ap) — Floh- und Trödelmärkte an Sonn- und Feiertagen sind verboten. Nach einer Entscheidung des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) sind Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit nur unter strengen Voraussetzungen möglich. Anders als etwa bei einem Bräunungsstudio, das unmittelbar der Freizeitgestaltung diene, anders auch als bei einem Pizzazusteller, der einen direkt am Sonntag entstehenden Bedarf befriedige, gebe es für die Durchführung eines Flohmarkts an Sonntagen keinen Grund, Ausnahmen vom Arbeitsverbot zuzulassen. Bei Flohmärkten sprächen lediglich wirtschaftliche Gründe dafür, sie sonntags durchzuführen. Trödelmarktbesuche als Freizeitgestaltung mit Kino- oder Theatervisiten zu vergleichen, wie es der klagende Veranstalter versucht hatte, sei abwegig. (AZ: VGH 9S 1795/90).