Weniger Geld bei Strahlenunfällen

■ Deutsche Versicherungen versichern normale Transporte nicht mehr gegen Schäden durch Radioaktivität/ Letztlich müssen die SteuerzahlerInnen haften

Hamburg. Nachdem auf dem Londoner Markt Rückversicherungsgesellschaften normale Schiffstransporte nicht mehr gegen radioaktive Schäden versichern, ziehen auch deutsche Versicherungen nach. Die Münchener Allianz bestätigte auf Anfrage der taz, daß sich ihre entsprechenden Policen ändern werden. Wer dann zum Beispiel mit einer Ladung Kartoffeln, die bei der Allianz gegen Transportschäden versichert ist, in eine radioaktive Wolke geraten würde, bekäme die Ware nicht — wie bisher — ersetzt.

Grund dieser Änderung ist das Planspiel der »Nuclear Study Group«. Die Expertengruppe der Rückversicherungsgesellschaften hatte die Auswirkungen von Schiffsunfällen mit radioaktiven Materialien im britischen Ärmelkanal untersucht. Dabei ist sie zu dem Ergebnis gekommen, daß nicht einmal die weltweite Kapazität der Versicherungsgesellschaften ausreichen würde, um die möglichen Schäden an Dritten — wie den Waren anderer Handelsschiffe — zu ersetzen.

Dennoch sind entgegen unserem Bericht von Anfang der Woche Atomtransporte weiterhin versichert. Hier gelten nicht normale, sondern besondere Transportversicherungen für nukleare Stoffe. Doch auch hier gibt es Veränderungen. Der Ersatz für Schäden und die Kosten für Verlust und/oder Bergung von Atommüll seien bisher großzügig von der Versicherung getragen worden — jetzt würde gespart, erklärte ein Mitarbeiter der Allianz, wollte aber keine konkreten Zahlen auf den Tisch legen. Die Transportversicherungen für nukleare Stoffe ersetzen keine Schäden an Dritten.

Sollte also in einer Schleuse die Ware eines anderen Handelsschiffes verstrahlt werden, muß hier die Haftpflichtversicherung des Atommülltransporteurs in Anspruch genommen werden. Ohne die „Haftpflichtversicherung für Atomanlagen und -transporte“ dürfte das Bundesamt für Strahlenschutz Atommülltransporte nicht genehmigen. Aber auch die Haftpflichtversicherung deckt mögliche Strahlenschäden nur zu einem geringen Teil. Nach Angaben eines Sprechers der Deutschen Bundesbahn in Minden würde beispielsweise ein Transport mit strahlenden Brennelementen zu einer Wiederaufarbeitungsanlage mit rund fünfzig Millionen Mark haftpflichtversichert. Entstehen höhere Schäden, haftet die Bundesrepublik. Dirk Seifert