: Rektor soll „Unwahrheit“ gesagt haben
■ Professor Derleder: „Beweise für Verfahrensfehler bei der Kanzlerwahl“
Der Bremer Jura-Professor Peter Derleder hält weiter daran fest, daß bei der Findung und Wahl eines neuen Universitätskanzlers „die Grundregeln eines fairen Verfahrens gröblich mißachtet“ worden seien. Am vergangenen Mittwoch hatte der Akademische Senat der Bremer Universität den bisherigen Vertreter des Uni- Kanzlers, Gerd Kück, mit großer Mehrheit zum neuen Kanzler gewählt. Peter Derleder hatte daraufhin moniert, der Kandidat Kück sei doppelt an dem Verfahren beteiligt gewesen, sowohl als Bewerber-Sucher als auch als Bewerber. Rektor Timm hatte gegenüber der Unipressestelle Derleders Vorwürfe als „absurd“ abgetan. Gestern erklärte Derleder daraufhin, er könne Beweise für seine Vorwürfe vorbringen. Derleder zur taz: „Es existiert in der Universität ein Aktenvermerk über Reisen des am vergangenen Mittwoch zum Kanzler gewählten Referatsleiters Kück zu benachbarten Hochschulen, wo Kück vor der Ausschreibung der Stelle KandidatInnen für eine Bewerbung zu gewinnen versucht hat.“ Derleder weiter: „Auch wenn dies üblich sein sollte, so ist dafür einer, der selbst eventuell Kanzler werden will, besonders wenig geeignet. Es wäre nur zu menschlich, wenn er damit eigene Absichten verfolgen würde.“
Daß die Reisen ohne Kenntnis oder Auftrag des Rektors erfolgt seien, hält Derleder für „nicht vorstellbar“. Die mit dem Rektor abgestimmte Erklärung der Universitätspressestelle vom 8. März 1991 sei, so Derleder, „in mehreren Punkten objektiv falsch“. Ob der Rektor „vorsätzlich die Unwahrheit“ sage, sei nur dadurch zu klären, daß er eine persönliche Stellungnahme abgebe. B.D.
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