Bleiberecht in Hessen

■ Aus Sachsen geflüchtete Asylbewerber dürfen in Hessen bleiben

Frankfurt/Main (taz) —Irene Katheeb vom Amt für Multikulturelle Angelegenheiten in Frankfurt freute sich. Nach tagelangen zähen Verhandlungen mit dem hessischen Sozialministerium habe man gestern erreichen können, daß die aus Sachsen nach Hessen geflüchteten Asylbewerber in der Gemeinschaftsunterkunft in Schwalbach bei Frankfurt bleiben dürfen. Noch am Wochenende hatte Multikulturdezernent Dany Cohn-Bendit (Die Grünen) in einem zweiten Schreiben an Sozialminister Trageser (CDU) darum gebeten, die im sächsischen Leisnig von einer Schlägerbande überfallenen Flüchtlinge nicht wieder zurück in ein anderes Lager in Sachsen zu schicken. Mit dem Hinweis darauf, daß auch das Bundesland Sachsen seine Quote bei der Aufnahme von Asylbewerbern zu erfüllen hätte, war das von der noch amtierenden hessischen CDU/FDP-Landesregierung immer wieder abgelehnt worden. Am Freitag stand vor der Gemeinschaftsunterkunft Schwalbach bereits ein Bus für den Rücktransport der Flüchtlinge bereit. Und Eilanträge gegen die Rückführung waren vom Verwaltungsgericht Wiesbaden wegen „Nichtzuständigkeit“ zurückgewiesen worden.

Ausdrücklich bedankte sich Irene Katheeb auch bei den Grünen im hessischen Landtag und insbesondere bei der designierten Sozialministerin Iris Blaul. Offenbar wollte die CDU/ FDP-Landesregierung — nach der rot-grünen Koalitionspressekonferenz — nicht die „rechtlich gebotene Rückführung“ (CDU) gegen den erklärten Willen der kommenden Landesregierung durchsetzen.

Die amtierende Landesregierung hat inzwischen in einem zweiten Schreiben an die sächsiche Landesregierung erneut die Schaffung menschenwürdiger und sicherer Unterbringungsmöglichkeiten in Sachsen eingeklagt. Die hessischen Ausländerbeiräte haben auf ihrer Konferenz am Wochenende in Wiesbaden gefordert, „ab sofort“ keine weiteren Flüchtlinge mehr in die neuen Bundesländer zu schicken, „solange dort keine erträglichen Bedingungen ohne Gefahr für Leib und Leben geschaffen worden sind“. kpk