Fristenlösung ohne Zwangsberatung

■ Bürgerschaft stimmte auch für Rechtsanspruch auf freiwillige Beratung

Mit den Stimmen von SPD und Grünen hat die Bürgerschaft gestern den Senat aufgefordert, sich im Bundesrat im Rahmen der Neuregelung des Paragraphen 218 für die Fristenlösung ohne Zwangsberatung einzusetzen. Anlaß für die Debatte war ein Antrag der Grünen. Der Vorstoß sei notwendig, so die grüne Abgeordnete Helga Trüpel, weil die FDP-Bundestagsfraktion inzwischen für die Zwangsberatung eintrete.

Kernpunkte des Antrags der Grünen sind die Straffreiheit für Schwangerschaftsabbrüche innerhalb der ersten drei Monate und der Rechtsanspruch von schwangeren Frauen auf Beratung sowie finanzielle und soziale Hilfe. Die Grünen wollten damit den Zwang zur Beratung vor einem Schwangerschaftsabbruch ausschließen.

Die SPD stimmte diesem Antrag zwar nicht zu, doch schließlich wurde mit den Stimmen der Grünen und der SPD ein im Prinzip gleichlautender Antrag der SPD angenommen. Die Unterschiede zwischen beiden Fraktionen bestanden darin, daß die Grünen die Unterstützung von Müttern über die bestehenden Sozialleistungen hinaus konkreter gefordert hatten.

Im September 1990 hatte sich die Bürgerschaft bereits mit Zustimmung der FDP für die Straffreiheit des Schwangerschaftsabbruchs eingesetzt. Durch die Politik der Bundes-FDP würden jetzt aber die Hoffnungen enttäuscht, zu einem fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf für den Bundestag zu kommen, der die Fristenlösung ohne Zwangsberatung vorsieht, sagte Helga Trüpel in der Bürgerschaftsdebatte.

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