CSU: Keine Fesseln für die Bundeswehr

Berlin (taz) — Die bayerische CSU hat es am eiligsten, die Bundesrepublik in den erlauchten Kreis der Weltsheriffs zu hieven. Der Landesgruppenvorsitzende im Bundestag, Wolfgang Bötsch, hat einen Formulierungsvorschlag für eine Grundgesetzänderung vorgelegt, wonach der Out-of-area-Einsatz der Bundeswehr auch über den Rahmen von UNO-Resolutionen oder den des Nato-Bündnisses hinaus möglich sein soll. Im Kölner 'Express‘ schlug er als Ergänzung des Grundgesetzartikels 87a den Satz vor: „Der Einsatz der Bundeswehr zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit im multilateralen Rahmen ist zulässig.“

In der (noch) geltenden Fassung heißt es: „Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zuläßt.“ Wie Bötsch weiter erklärte, hätte die von der CSU vorgeschlagene Verfassungsergänzung den Vorteil, daß „wir für alle Eventualitäten im internationalen Bereich gerüstet sind“ — der Einsatz der Streitkräfte wäre danach sowohl im Rahmen von UNO, der Nato und Westeuropäischer Union (WEU) als auch anderer multinationaler Sicherheitsbündnisse verfassungsrechtlich gedeckt. Das Parlament, so ist es der Wunsch des CSU- Mannes, solle bis zum Jahresende „zu einer vernünftigen Lösung kommen“. Eine weitere Hinauszögerung würde bei den Verbündeten nur „zu weiteren Irritationen“ führen.

Zwischen Verteidigungsminister Stoltenberg (CDU) und dem Koalitionspartner FDP bahnt sich unterdessen ein Konflikt an. Als Stoltenberg bei der Kommandeurtagung der Bundeswehr Investitionen für die Bundeswehr in Höhe von 16,5 Milliarden Mark einklagte, schimpfte der liberale Verteidigungsexperte Günther Friedrich Nolting in aller Öffentlichkeit: „So kann Stoltenberg mit dem Parlament nicht umgehen.“ Stoltenberg habe jetzt nur noch eine Chance für eine gedeihliche Zusammenarbeit mit dem Parlament, „wenn er unverzüglich eine überzeugende und überprüfbare Bundeswehrplanung auf den Tisch legt“. Wolfgang Gast