Sicheres Nest am Hafen

■ Gericht: Räumung der Hafenstraße nicht rechtens Klagen müssen sich gegen einzelne Mieter richten

Hamburg (taz) — Der Hamburger Senat muß sich etwas neues Ausdenken, um das „Gewaltnest“ (Bürgermeister Voscherau) in der Hafenstraße zu beseitigen. Denn seit gestern steht fest, daß das Räumungsurteil gegen Pächter „Verein Hafenstraße“ nicht auf die BewohnerInnen der bunten Häuser angewendet werden kann. Diese Ansicht hatten die meisten Mietrechtsexperten schon unmittelbar nach dem Urteil vom 7.Januar geäußert. Doch nun ist sie gewissermaßen gerichtsfest.

Denn die Zivilrechtskammer des Hamburger Landgerichts unter dem Vorsitz von Richterin Inge Walter- Greßmann, die pikanterweise auch das Räumungsurteil gesprochen hat, hat jetzt den für die Räumungsapostel begrenzten Wert des Urteils bestätigt. Noch einmal zum Zuge kam die Richterin jetzt, weil die städtische „Hafenrand GmbH“ einen Gerichtsvollzieher damit beauftragt hatte, zu räumen, dieser sich jedoch geweigert hatte. Gerichtlich wollte die „Hafenrand“ nun den Gerichtsvollzieher zwingen lassen, seines Amtes zu walten, erlitt damit jedoch vor dem Amtsgericht Schiffbruch. Die Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsgerichts landete wieder bei Inge Walter Greßmann, die damit nun ihr eigenes Urteil interpretieren durfte. Und aus der zehnseitigen Ablehnung der Beschwerde geht nun eindeutig hervor, daß ihr Räumungsurteil de facto keines war. Es schließe sogar aus „soweit und solange nicht Räumungstitel gegen einzelne Untermieter der untervermieteten Wohnungen vorliegen“, daß der Gerichtsvollzieher die bunten Häuser überhaupt betreten darf, heißt es da.

Der Senat steht damit wieder da, wo er schon immer stand: Er muß jeden einzelnen Mieter aus den Häusern herausklagen — und das kann noch Jahre dauern. Die „Hafenrand“ muß nämlich erst einmal klären, wer überhaupt in den Häusern wohnt. Eine entsprechende Auskunftsklage gegen den Verein „Hafenstraße“ läuft zur Zeit. big