Verfassungsschutz in NRW außer „Kontrolle“

■ Parlamentarische Kontrolleure machen sich überflüssig

Düsseldorf (taz) — Als der grüne Landtagsabgeordnete Manfred Busch im Haushaltsausschuß kürzlich auch die Mittel für den Verfassungsschutz ansprach, erhielt er ein knappe Belehrung: Wegen der Geheimhaltungsvorschriften werde dieser Haushaltsansatz lediglich in der zur Verschwiegenheit verpflichteten parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) beraten. Bloß wann?

Bleibt es bei der für den 22. April anberaumten regulären Sitzung, dann wird Roland Appel, für die Grünen in der PKK, seinem Kollegen Busch kaum mehr Einspartips mehr geben können.

Denn die 2. Lesung des Haushaltes findet schon am 20./21.März statt, und die endgültige 3. Lesung ist jetzt für den 24./25. April vorgesehen.

Seit 14 Tagen bemüht sich Appel vergeblich um eine Sondersitzung der PKK. SPD-Fraktionschef Friedhelm Farthmann, Vorsitzender der PKK, schrieb dem Parlamentsneuling, es sei im PKK „allgemeine Meinung“ gewesen, „daß es hinnehmbar sei, den Haushalt des Verfassungsschutzes erst nach der Verabschiedung des Landeshaushaltes“ zu behandeln.

Während die Vertreter der CDU mit Farthmann übereinstimmen, sieht Appel sich um seine Kontrollmöglichkeiten betrogen. Ganz abwegig erscheinen indessen auch der CDU die Bedenken nicht mehr. Hans-Ulrich Klose, langjähriger CDU-Vertreter in der PKK, hält die Frage der haushaltsrechtlichen Beratung „langfristig auch für klärungsbedürftig“.

Für den nächsten Haushalt des Verfassungsschutzes verspricht Fathmann unterdessen eine frühzeitige Beratung. Diesmal sei es „nicht drauf angekommen“. So einfach will sich Appel nicht abspeisen lassen. Die Geschäftsordnung der PKK spricht für ihn. Dort heißt es unter Paragraph 3: „Auf Verlangen eines Mitglieds des Kontrollgremiums muß die Sitzung spätestens innerhalb einer Woche einberufen werden.“ Appel an Farthmann: „Mein Wunsch hierzu besteht weiter.“ Walter Jakobs