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Unterhaus will Nazis vor Gericht stellen

Dublin (taz) — Das britische Unterhaus hat am Montag abend erneut ein Gesetz verabschiedet, das es ermöglichen soll, Nazi-Kriegsverbrecher in Großbritannien vor Gericht zu stellen. Das Abstimmungsergebnis fiel mit einer Mehrheit von 166 Stimmen deutlich aus. Dasselbe Gesetz hatte bereits vor einem Jahr das Unterhaus in erster Lesung passiert, wurde jedoch später vom Oberhaus gekippt. Innenminister Kenneth Baker, der das Gesetz am Montag vorlegte, deutete an, daß das Parlament das Gesetz diesmal auch gegen den Widerstand der Lords durchsetzen werde. In dem Bericht eines Untersuchungsausschusses, auf dem das Gesetz basiert, hieß es 1989, daß es ausreichende Beweise für Mordanklagen gegen vier Kriegsverbrecher gebe. Einer von ihnen ist jedoch inzwischen verstorben. 75 weitere Fälle sollen näher untersucht werden.

Bei den mutmaßlichen Kriegsverbrechern handelt es sich fast ausschließlich um Balten, die den mobilen Einsatzgruppen der Nazis angehörten und nach dem Krieg unerkannt nach Großbritannien entkamen. Bislang ist es nicht möglich, Kriegsverbrecher in Großbritannien anzuklagen, wenn sie zur Tatzeit keine britischen Staatsbürger waren. Der ehemalige Tory-Premierminister Edward Heath sprach sich gegen das Gesetz aus, da es lediglich zu „Schauprozessen gegen alte Männer“ führen werde. Er empfahl dem Oberhaus, das Gesetz erneut abzulehnen. Ralf Sotscheck

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