Die lange Beerdigung des Schnellen Brüters

Düsseldorf (taz) — Der schon lange tote Schnelle Brüter in Kalkar wird heute in Bonn aller Voraussicht nach endgültig beerdigt. Am späten Nachmittag treffen sich die Anteilseigner der Brüter-Betreibergesellschaft mit Bundesforschungsminister Riesenhuber, um das Ende zu besiegeln. Zu den Eignern der Milliardenruine zählen die Essener RWE-AG, ihr gehören fast 70 Prozent, die Badenwerke und PreussenElektra. Sieben Milliarden Mark sind bisher in den Brüter investiert worden. Drei Milliarden spendierte der Staat, jeweils 470 Millionen Mark kamen von Vertragspartnern aus Holland und Belgien, den Rest steuerten die westdeutschen Stromkonzerne bei. In den letzten beiden Jahren verschlang allein der sogenannte „Wartebetrieb“ 210 Millionen Mark. Hersteller, Betreiber und das Bundesforschungsministerium kamen für die Summe zu gleichen Teilen auf. Die Finanzierung durch die Bundesregierung läuft Ende 1991 aus und sollte, so sah es schon die Koalitionsvereinbarung vor, nicht verlängert werden. Zusätzliche Mittel wollten aber auch die Stromkonzerne nicht aufbringen; so ging es hinter den Kulissen nur noch um das Wie des Begräbnisses.

Für die Hersteller ist der Brüter nicht an seiner Technik, sondern an der Politik gescheitert. Im Visier haben die Atomlobbyisten dabei das Düsseldorfer Wirtschaftsministerium, das den Brüter mit immer neuen Auflagen in den Tod gestoßen habe. Tatsächlich hatte die Behörde zunächst 17 Teilerrichtungsgenehmigungen erteilt — die letzte im Oktober 1985, bevor auch die nordrhein-westfälische SPD den Schwenk in Richtung Ausstieg vollzog. Seitdem wird „streng nach Recht und Gesetz“ mit immer demselben Ergebnis geprüft: nicht genehmigungsfähig. Die Forderung des forschungspolitischen Sprechers der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Christian Lenzer, NRW solle jetzt einen „Großteil“ der Stillegungskosten übernehmen, wies NRW- Wirtschaftsminister Einert am Montag als „absurd und abwegig“ zurück. Daß bisher keine Genehmigung erteilt worden sei, ergebe sich aus den „schwerwiegenden sicherheitstechnischen Mängeln“ des Brüters und der „zögerlichen Vorlage von Antragsunterlagen“. Die Anlage sei nicht betriebsbereit, und die Voraussetzungen für eine Genehmigung auf der Grundlage „des geltenden Rechts liegen derzeit nicht vor“. Weil die Betreiberseite der Genehmigungsbehörde sachfremde Behinderungen bisher nicht nachweisen kann, dürfte der Anspruch auf Schadenersatz juristisch kaum durchzusetzen sein. Wer für die Fehlinvestition letztlich aufkommt, stand gestern immer noch nicht fest. Offiziell hieß es im Bonner Forschungsministerium, daß man „noch nicht definitiv“ von einem endgültigen Ergebnis bei den heutigen Verhandlungen ausgehen könne. Walter Jakobs