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KOMMENATARKein Rasenmäherprinzip

■ Senat läßt nichtstaatliche Projekte hängen

Zuwendung hat laut Meyers Lexikon eine doppelte Bedeutung: »finanzielle Hilfe« oder »liebevolles Verhalten gegenüber einer Person«. Ein Zuwendungsempfänger ist in diesen Zeiten ein armes Schwein. Nicht etwa, weil er auf Kuscheleinheiten des Senats angewiesen wäre, sondern auf dessen Geld. Das ist ja nun knapp wegen Vereinigung, Golfkrieg und Waigels notorischer Berlin-Animosität. Auch ein kleiner Kuchen muß verteilt werden — und zwar schnell. Aber Kassenwart Pieroth wollte die für jede Haushaltsplanung notwendigen Eckdaten nicht präsentieren — weil Bürgermeister Diepgen in Washington ein bißchen Zuwendung bei Bush suchte. Dem Haushalt will sich der Senat erst am 8. April widmen. Die Projekte, ausgestattet mit einer Finanzierungszusage nur bis 31. März, dürfen sich ab 1.4. um einen Überziehungskredit bei der Bank bemühen, um weiter das zu tun, was der Staat wie selbstverständlich einkalkuliert: Drogenabhängige betreuen, mißhandelten Frauen Zuflucht gewähren oder seelisch Kranke versorgen. Die CDU, einst Geburtshelfer des Subsidiaritätsprinzips, droht nun zu dessen Totengräber zu werden.

Ein durchdachtes Haushaltskonzept — das läßt sich an der Verschiebung einer Entscheidung erkennen — fehlt. Anstatt konstruktive Schritte nach vorn zu wagen, starrt der Senat auf Waigels Augenbrauen wie das Kaninchen auf die Schlange. Dabei hätte man unabhängig vom Bonner Geldhahn einen kardinalen Fehler längst korrigieren müssen: statt pauschaler Kürzung nach dem Rasenmäherprinzip quer durch alle Senatsverwaltungen eine klare Entscheidung für ein soziales Fundament. Bei den Zuwendungsempfängern, die ihr Geld von der Jugend-, Gesundheits-, Frauen- oder Sozialverwaltung erhalten, darf nicht gespart werden (siehe auch Seite 22). Martina Habersetzer/Andrea Böhm

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