Hitler-Gruß beim Kirby-Seminar

■ Nazi-Sprüche eines Staubsauger-Vertragshändlers im Leipziger Verkaufsbüro

Pfaffenhofen (taz) — „Kirby-Vertragshändler werben für die Scientology-Kirche, ein großer Vertragshändler, der jetzt in Leipzig zwei Verkaufsbüros eröffnet hat, klopft neonazistische Sprüche und fördert ebensolche Umtriebe“, erzählt Renate Hartwig von der Robin Direkt. Ihre Schutzgemeinschaft für Außendienst- und Direktvertriebsmitarbeiter hat eidesstattliche Versicherungen gesammelt, die das belegen. Vor allem der Nauheimer Händler Josef B. hat sich nach diesen Unterlagen mit Nazi-Sprüchen hervorgetan. Ein Ex-Kirby- Mitarbeiter bestätigt schriftlich, „daß Herr Vertragshändler B. nazistische Äußerungen in seinem Kirby- Vertragsbüro macht. Er begrüßte uns während einer Schulungspause am 28.8.90 mit dem Zeichen und dem Gruß ,Sieg Heil‘ und ,Heil Hitler‘. Desweiteren habe ich selbst miterlebt, wie Günther H. und Josef B. sich mit dem Hitler-Gruß begrüßt haben“.

Acht Tage zuvor hat die Frau eines anderen Kirby- Gebietshändlers ähnliches erlebt. Sie schreibt in ihrer eidesstattlichen Versicherung unter anderem, „daß er (der Vertragshänder B. — d. Red.) bei der Schulung in Nauheim nazistische Äußerungen gebracht hat“. Ihr Mann hat ebenfalls gegenüber Robin Direkt bestätigt, „daß Herr B. mich bat, nazistisches Material wie Hitlerbücher oder dergleichen für seinen Freund Günther H. zu besorgen“.

Vertragshändler B. wollte vom Landgericht Darmstadt der Robin Direkt per einstweiliger Verfügung untersagen lassen, die Vorwürfe bezüglich neonazistischer Umtriebe weiter zu verbreiten. Das Landgericht Darmstadt wies dieses Ansinnen jedoch in seinem Urteil vom 11. Oktober 1990 (Geschäftsnummer 40376/90) mit der folgenden Begründung zurück: „Ebenso wenig kann der Verfügungskläger (also der Vertragshändler B. — d. Red.) den Verfügungsbeklagten (also Robin Direkt — d. Red.) verbieten lassen, ihm nachzusagen, er melde sich am Telefon gegenüber seinen Mitarbeitern mit nationalsozialistischen Parolen. Der Verfügungskläger hat selbst eingeräumt, daß Derartiges vorgekommen ist.“ kw