Kein PCP-Verbot in der EG

■ Bonn kann sich im EG-Ministerrat nicht durchsetzen

Brüssel (afp/taz) — Die Bundesrepublik, die Niederlande und Dänemark konnten kein EG-weites Verbot des Holzschutz- und Imprägnierungsmittels Pentachlorphenol (PCP) durchsetzen. Nach neuesten Erkenntnissen des Bundesumweltamtes „ist PCP ein starkes Gift, das [...] nicht zu behebende Gesundheitsschäden wie Knochenmarkschwund und Nervenschädigungen hervorrufen kann“. In Deutschland, den Niederlanden und Dänemark besteht ein Totalverbot für PCP. Gegen die Stimmen dieser drei Länder und Luxemburgs verabschiedete der EG- Ministerrat am Donnerstag eine Richtlinie, in der die Verwendung dieser Substanz nur begrenzt, nicht aber untersagt wird. Diese Staaten kündigten an, ihre nationale Gesetzgebung aufrechtzuerhalten, was aber im angestrebten europäischen Binnenmarkt 1993 ein Handelshindernis darstellen würde. Von daher könnte dieser Alleingang der drei Staaten zu einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof führen.