Richtigstellung-betr.: "Schüsse waren kein Mord", taz vom 16.3.91

Betr.: „Schüsse waren kein Mord“, taz vom 16.3.91

In Ihrem Artikel über die Urteilsverkündung im Startbahnprozeß fielen mir zwei sachliche Fehler auf:

1. Im Untertitel des Artikels heißt es: „Das Frankfurter Schwurgericht verurteilte gestern die beiden Hauptangeklagten zu fünfzehn und viereinhalb Jahren — wegen Totschlags.“

Auch wenn im weiterführenden Artikel die Sachlage teilweise richtiggestellt wird, so bleibt doch der üble Nachgeschmack des Eindrucks, auch dem zweiten Angeklagten, Frank Hoffmann, sei Totschlag zur Last gelegt worden. Dies ist jedoch nicht der Fall.

2. Beide Angeklagte wurden laut taz-Bericht im Urteilsspruch der „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (Paragraph 129a)“ bezichtigt.

Tatsache ist, daß sie wegen „Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung“ verurteilt wurden.

Man muß sich klarmachen, was hier geschieht: da werden in einem Gerichtsreport durch grobe Fehler in der Berichterstattung Kriminelle zu Terroristen und ein Strommastenbeschädiger zum Totschläger.

Ich nehme an, die taz hält es für eine Selbstverständlichkeit, die damit verbundene Rufschädigung der Hauptangeklagten durch eine Richtigstellung wiedergutzumachen. Clemens Kitschen, Mörfelden